Luftaufnahme Innenstadt

Was macht die Stadt mit unserem Geld

Haushalt und Finanzen 


Der Bereich Haushalt und Finanzen setzt sich aus drei Bereichen zusammen:

  • Kämmerei (Haushalt)

    Der Begriff "Kämmerei" stammt vom lateinischen Begriff camera = Schatzkammer ab. 

    Als Kämmerei bezeichnet man heute in einer öffentlichen Verwaltung den Aufgabenbereich, der für das Finanzwesen zuständig ist. Die Hauptaufgabe der Kämmerei ist der regelmäßig wiederkehrende Haushaltskreislauf. Zu diesem Kreislauf gehören die jährliche Haushaltsplanung für das folgende Jahr, dann die Haushaltsbewirtschaftung für das laufende Jahr und der Jahresabschluss für das vergangene Jahr.

    Weitere Aufgaben der Kämmerei sind das Schuldenmanagement, Berichtswesen und Controlling, die Beteiligungsverwaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung.


    Haushaltsflyer 

    Die wesentlichen Informationen zum Haushalt sind im Haushaltsflyer des jeweiligen Jahres zusammengefasst. Hier finden Sie unter anderem 

    • Angaben zur Entwicklung der Verschuldung, 
    • die Investitionsmaßnahmen, 
    • die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze sowie 
    • das Haushalts-ABC.


    Haushaltsplan

    Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Minden voraussichtlich anfallenden 

    • Erträge und Einzahlungen
    • Aufwendungen und Auszahlungen sowie
    • Verpflichtungsermächtigungen.


    Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

    Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Minden.


    Er besteht aus

    • dem Ergebnisplan
    • dem Finanzplan
    • den Teilplänen
    • ggf. dem Haushaltssicherungskonzept
    • Anlagen

    Der Haushaltsplan ist somit das wichtigste Planungsinstrument der Stadt und regelt den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld. Er ist eine jährlich wiederkehrende große Herausforderung für die Verwaltung und die Politik und bedeutet, die in der Regel knappen Ressourcen zielgerichtet für unsere Stadt und zum Wohl der Einwohner*Innen einzusetzen. Die Planung der Ausgabenseite orientiert sich dabei vorrangig an den strategischen Zielen der Stadt Minden.

    Möchten Sie Einsicht in nicht mehr aktuelle Haushaltspläne nehmen? Das Vorjahr steht Ihnen zum Download zur Verfügung. 

    Weitere Dateien aus dem Bereich Finanzen stehen Ihnen in der Infobox auf der rechten Seite zur Verfügung. Ist eine von Ihnen erwünschte Datei hier nicht vorhanden? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zur Kämmerei auf. 


    Jahresabschluss

    Die Stadt Minden hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten.

    Er besteht aus

    • der Ergebnisrechnung
    • der Finanzrechnung
    • den Teilrechnungen und 
    • der Bilanz

    Er ist um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus ist ein Lagebericht aufzustellen.

    Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 

    Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz:

    2007 Jahresabschluss Eröffnungs- und Schlussbilanz

    Jahresabschlüsse, Schlussbilanzen der Jahre:

    200820092010201120122013201420152016201720182019

  • Steuern und Gebühren

    Der Bereich Steuern und Gebühren setzt die

    • Grundbesitzabgaben, 
    • Hundesteuer, 
    • Gewerbesteuer, 
    • Vergnügungssteuer, 
    • Zweitwohnungssteuer und die 
    • Wettbürosteuer 

    fest.

    Die städtischen Steuer- und Gebührensätze finden Sie in der Rubrik Recht.

  • Finanzbuchhaltung

    Die Finanzbuchhaltung der Stadt Minden nimmt die buchhalterischen Aufgaben für

    • die Stadt Minden,
    • die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Betriebe Minden (SBM) sowie
    • den Zweckverband Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen wahr.


    Die Finanzbuchhaltung gliedert sich in die Bereiche

    • Geschäftsbuchhaltung
    • Zahlungsverkehr
    • Vollstreckungswesen.

    Sie nimmt die ihr gesetzlich durch die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) übertragenen eigenen und auftragsweise zu erledigenden Aufgaben wahr.


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