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Freie Grundstücke

Freie Grundstücke


  • Info

    Die Übersicht der freien Flächen soll Bauinteressierten die Möglichkeit geben, sich aktuell, schnell und umfassend über geeignete Grundstücke im Mindener Stadtgebiet zu informieren. Aus diesem Grund sind für das gesamte Stadtgebiet alle freien Flächen erfasst worden, die unter bestimmten Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geeignet sind. Trotz flächendeckender Erhebung kann die Übersicht der freien Flächen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Für die tatsächliche Verfügbarkeit der Flächen kann die Stadt Minden keine Gewährleistung übernehmen. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass Baulücken zwischenzeitlich bereits bebaut worden sind. Die Übersicht wird jährlich aktualisiert. Dabei wird zwischen drei baurechtlichen Situationen unterschieden: § 30 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes –, §§ 34 und 35 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich einer Innen- bzw. Außenbereichssatzung – sowie § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile –. Aus den Darstellungen des Planes lassen sich keine unmittelbaren Baurechte ableiten. Vor Realisierung jedes einzelnen Bauvorhabens ist mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und den weiteren städtischen Fachdienststellen zu klären, ob eine Bebauung möglich ist und ob andere gesetzliche Vorschriften, z.B. zur (fehlenden) Erschließung oder zum Immissionsschutz, der Bebauung zurzeit entgegenstehen. Welche baurechtliche Grundlage für die jeweils einzelnen Grundstücke zutreffend ist, erfahren Sie bei der Bauberatung der Stadt Minden, persönlich oder telefonisch, zu den entsprechenden Öffnungszeiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Angaben über Grundstückseigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen oder sonstige Nutzer*innen der untersuchten Grundstücke gemacht und auch keine Auskünfte gegeben.

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