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E-Scooter

E-Scooter in Minden

Seit Juni 2022 läuft das Pilotprojekt „E-Scooter in Minden“: Das Unternehmen TIER Mobility bietet dabei insgesamt 200 E-Scooter zum Leihen in der Stadt an. Die elektrisch angetriebenen Tretroller sollen als Mobilitätsalternative für die „erste“ oder „letzte Meile“ dienen. Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2023.

Der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt.

Kontakt für weitere Informationen und bei Problemen

Falls ein E-Scooter falsch abgestellt wurde oder die Verkehrssicherheit behindert, können Sie das direkt dem Anbieter melden.

TIER Operations Germany


Fragen und Antworten zum E-Scooter-Verleih in Minden

  • Wer darf einen E-Scooter ausleihen?

    Personen, die einen E-Scooter ausleihen möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Private E-Scooter dürfen bereits mit 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.

  • Wie kann ich einen E-Scooter ausleihen?

    Um einen E‐Scooter auszuleihen, muss die entsprechende App des Anbieters installiert werden. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E‐Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend kann man den E‐Scooter per App freischalten und durch Minden fahren.

  • Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

    Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit dem E‐Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu.

    Das Verkehrsschild „Rad frei“, das Radfahrer*innen z.B. dazu berechtigt, gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren, gilt nicht für E‐Scooter.

  • Wo kann ich den E-Scooter wieder abstellen?

    Grundsätzlich werden E-Scooter wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben.
    Zusätzlich wurden von der Stadt Minden weitere Parkverbotszonen definiert. Das sind innerstädtische Grünanlagen (z.B. das Glacis), Gebiete in unmittelbarer Nähe zur Weser oder zum Mittellandkanal und die Fußgängerzone. Innerhalb dieser Zonen ist es nicht möglich den Ausleihvorgang zu beenden. Diese Zonen werden in der App des Anbieters angezeigt.

  • Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?

    Eine Person. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist nicht erlaubt. Auch Kinder dürfen von einem Erwachsenen nicht zusätzlich auf dem Roller mitgenommen werden.

  • Muss ich einen Helm tragen?

    Nein, es besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helmes wird jedoch empfohlen, da Stürze oder Unfälle schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können.

  • E-Scooter + Alkohol?

    Keine gute Idee. Für Alkohol und berauschende Mittel gelten dieselben Regeln beim Autofahren. Es gilt also die 0,5-Promille‐Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E‐Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Für Personen unter 21 Jahren und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier gilt die 0,0-Promille‐Grenze.

  • Darf ich E‐Scooter, die verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, auch selbst umstellen?

    Ja, E‐Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, dürfen von jeder Person ein paar Meter umgestellt werden, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Sonstiges

  • Wie werden die E-Scooter aufgeladen? 

    Die E-Scooter des Anbieters TIER sind mit austauschbaren Batterien ausgestattet. Die E-Scooter müssen daher nicht täglich eingesammelt und zum Aufladen in zentrale Lagerhäuser gebracht werden. Die Akkus werden ausgetauscht, wenn diese leer sind. Dieses Verfahren ist wesentlich umweltfreundlicher, als es in der Vorzeit war, als das regelmäßige Einsammeln der E-Scooter.

  • Wer kontrolliert, dass die E-Scooter in Minden ordnungsgemäß genutzt werden?

    Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Fahrens von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Verkehrspolizei zuständig.