Die Stadt Minden möchte alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnern, ihren Hund anzumelden. Grundlage dafür ist die seit dem 1. Januar 2025 geltende Hundesteuersatzung. Grundsätzlich gilt: Wer im Stadtgebiet einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen anzumelden, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Die Hundesteuer leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und hilft dabei, den städtischen Haushalt zu sichern. So profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger von diesen Einnahmen.
Bereits im Oktober 2025 wurden die Mindener*innen angeschrieben und die Möglichkeit gegeben, bislang nicht angemeldete Hunde ohne ordnungsrechtliche Konsequenzen nachträglich zu melden. Dieses Angebot wurde gut genutzt: Insgesamt 148 Hunde wurden daraufhin neu angemeldet.
Mit dem aktuellen Hinweis möchte die Stadt Minden nun noch einmal daran erinnern, bisher nicht angemeldete Hunde zeitnah zu melden. Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit. In Zukunft können verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde stattfinden, bei denen auch Geldbußen verhängt werden können. Laut Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich.
Bei Fragen zur Hundesteuer oder zur Anmeldung eines Hundes steht die Stadt Minden gerne zur Verfügung.