Die stadteigenen und bewirtschafteten Naturrasenplätze in Minden haben ab nächster Woche Montag (16. Dezember) – mit Ausnahme des seit April 2024 wegen Modernisierung gesperrten Weserstadions und des Sportplatzes in Minderheide (hier erst ab 1. Januar 2025) Winterpause. Der Grund ist, die Schäden an den Plätzen gering zu halten und die Plätze für den weiteren Saisonverlauf „bestmöglich“ verfügbar zu haben. Diese Ruhe- und Sperrzeit wird jedes Jahr - angepasst an die Rahmenspielpläne - ausgesprochen. Die Stadtverwaltung hat dazu jetzt auch alle Vereine sowie das Schulbüro die Schulen informiert, die die Plätze nutzen.
Kunstrasenplätze sind von der pauschalen Sperrung nicht betroffen und stehen weiter – sofern die Witterung es zulässt - zu den genehmigten Trainings- und Spielzeiten zur Verfügung, so das Sportbüro. Trainings- beziehungsweise Vorbereitungsspiele während der Ruhe- und Sperrzeit können auf dem Platz im Sportpark Zähringerallee stattfinden und müssen vorher im Sportbüro (Telefon 0571 0571-89319, E-Mail sportbuero@minden.de beantragt werden. Aber auch die Kunstrasenplätze können zum Beispiel bei Schnee oder Eisglätte nicht bespielt werden.
Der Trainingsbetrieb auf den stadteigenen und bewirtschafteten Plätzen könne frühestens vier Wochen vor dem ersten Pflichtspiel wiederaufgenommen werden. „Natürlich kann es auch in diesen vier Wochen zu weiteren witterungs- oder verkehrssicherheitsbedingten Sperrungen kommen. Das wäre beispielsweise bei anhaltendem Regen oder längeren Frostperioden der Fall“, erläutert Denis Rinne, bei den Städtischen Betrieben Minden (SBM) für Grünflächen und Bestattungswesen verantwortlich.
In Schlechtwetterphasen sollten die Plätze, wenn sie für den Spielbetrieb freigegeben sind, nicht allzu hohen Belastungen ausgesetzt werden. Denn: Im Winter befindet sich der Rasen in der Ruhephase, da aufgrund der Wetterlage die Belastung der Grasnarbe nicht durch das natürliche Wachstum ausgeglichen werden kann. Durch die Nutzung der Flächen bei ungünstiger Witterung wie Schnee, Schneeregen, Regen und Bodenfrost werde der Rasen sehr stark belastet und geschädigt. Langzeitschäden seien die Folge.
Es komme zu Bodenverdichtungen in der Rasentragschicht, die weitere Schädigungen – zum Beispiel Staunässe, Fäulnisprozesse, geringe Wurzeltiefe - der Rasendeckschicht zur Folge haben, weiß der Fachmann der Städtischen Betriebe. Die Scherfestigkeit der Grasnarbe werde herabgesetzt und die Belastbarkeit des Spielfeldes sinke. In einem solchen Fall sei die Verkehrssicherheit durch Unebenheiten wegen fehlender Festigkeit des Bodens nicht mehr gewährleistet, so Rinne.
Durch die Sperr- und Ruhezeit der Naturrasenplätze über den Winter werde die Grasnarbe geschont. Möglichen Schäden und Langzeitfolgen können dadurch präventiv vorgebeugt werden und ein gegebenenfalls ein aufkommender Sanierungsaufwand verringert werden. Mit dieser Maßnahme könne die Qualität und die Nutzbarkeit der Plätze nachhaltig erhalten werden. Dieses führe zu einer besseren Bespielbarkeit, niedrigeren Folgekosten und einer längeren Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Grundsätzlich sprechen die Bereiche Gebäudewirtschaft bei der Stadtverwaltung und Grünflächen bei den Städtischen Betrieben die Platzsperrungen aus und teilen diese dem Sportbüro schriftlich mit. Das Sportbüro leitet diese an die betroffenen Vereine – Vorstände und Platzverantwortliche - weiter.
Die Zuständigkeit der kurzfristigen/witterungsbedingten Platzsperren liegt seit dem 1. September 2024 bei den Vereinen. Die verantwortlichen vom Verein genannten Personen können die Plätze künftig eigenständig sperren. Sie müssen dann eine als Formular zur Verfügung gestellte Sperrbescheinigung ausfüllen und an das Sportbüro sowie die Staffelleitung schicken.
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