Verkehrsbehörde

Neue Schilder erinnern an richtigen Überholabstand zu Radfahrenden


An der Kutenhauser Straße und der Wittelsbacherallee stehen seit Kurzem neue Hinweisschilder. Sie erinnern Autofahrende daran, beim Überholen von Radfahrenden den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten. Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 gilt: Innerorts muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von mindestens zwei Metern eingehalten werden – sowohl zu Rad- als auch zu Fußverkehr.

Leider zeigt die Erfahrung, dass dieser Abstand häufig nicht beachtet wird. Die Stadt Minden erhält immer wieder entsprechende Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern. Auch wissenschaftliche Studien bestätigen das Problem: Bei rund der Hälfte aller Überholvorgänge liegt der Abstand unter 1,5 Metern, bei einem Viertel sogar unter einem Meter.

Besonders häufig passiert das auf sogenannten Schutzstreifen, also Radwegen, die nur durch eine gestrichelte Linie am Fahrbahnrand markiert sind. Deshalb hat die Verkehrsbehörde der Stadt Minden gezielt die Kutenhauser Straße und die Wittelsbacherallee ausgewählt, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen. Beide Straßen sind wichtig für den Schul- und Alltagsverkehr.

Wichtig zu wissen: Wird der vorgeschriebene Abstand eingehalten, ist ein Überholen bei Gegenverkehr in diesen Straßen nicht möglich. In solchen Fällen müssen Autofahrende hinter dem Radverkehr bleiben, bis die Situation ein sicheres Überholen erlaubt.

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