Im Bereich Steuern und Gebühren sind die Anfragen im Lauf dieses Jahres deutlich gestiegen, besonders telefonisch. Ein Grund dafür ist die Grundsteuerreform, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern einen höheren Informations- und Beratungsbedarf ausgelöst hat. Diese Gespräche sind oft umfangreich und benötigen mehr Zeit. Gleichzeitig ist es für die Mitarbeitenden wichtig, Bescheide sorgfältig zu bearbeiten, gesetzliche Fristen einzuhalten und Entscheidungen in guter Qualität vorzubereiten. Dafür sind längere, ungestörte Arbeitszeiten notwendig.
Um weiterhin zuverlässig arbeiten zu können und einen guten Service anzubieten, werden die Öffnungs- und Sprechzeiten – einschließlich der telefonischen Erreichbarkeit – ab dem 1. Januar 2026 angepasst. Der Mittwoch entfällt künftig als Sprechtag.
Durch die Konzentration der persönlichen und telefonischen Erreichbarkeit auf die übrigen Werktage können Anliegen strukturierter bearbeitet und Anfragen gezielter beantwortet werden. Das hilft sowohl den Mitarbeitenden bei ihrer täglichen Arbeit als auch den Bürgerinnen und Bürgern, die eine fundierte Auskunft erhalten möchten.
Ab dem 1. Januar gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr