Pressestelle

Einschränkung der Zufahrt zur Fußgängerzone während des Weihnachtsmarktes


Mit dem Start des diesjährigen Weihnachtsmarktes am 25. November gelten besondere Regelungen für die Zufahrt in die Mindener Innenstadt. Zum Schutz der Veranstaltung und ihrer Besucherinnen und Besucher wird die Zufahrt in die Fußgängerzone während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes eingeschränkt.

Während dieser Zeiten ist das Absenken der Poller über das Telefon nicht möglich:
· Montag bis Donnerstag: 12 Uhr bis 21 Uhr
· Freitag und Samstag: 12 Uhr bis 22 Uhr
· Sonntag: 12 Uhr bis 20 Uhr
 · Heiligabend: 11 Uhr bis 14 Uhr

Die abendlichen Lieferzeiten entfallen während des Weihnachtsmarktes. Die morgendlichen Lieferzeiten von 6 Uhr bis 10.30 Uhr bleiben dagegen unverändert bestehen. An Sonn- und Feiertagen ist wie gewohnt kein Lieferverkehr zulässig.