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Fortschreibung des Mietspiegels für Minden liegt ab 1. Mai vor


Der Mietspiegel gehört zu den gefragtesten Dokumenten auf der Internetseite der Stadt Minden, weil er die wichtigste Orientierungshilfe für Mieter*innen und Vermieter*innen bei der Vereinbarung der Miete ist. „Er stärkt das Vertrauen in den Wohnungsmarkt und hilft, Konflikte zu vermeiden, bevor sie entstehen“, so Bürgermeister Peter. Zum 1. Mai 2026 liegt der neue Mietspiegel für das Stadtgebiet Mindens online unter www.minden.de/mietspiegel vor. Dann steht auch der aktualisierte Online-Mietpreisrechner auf der Homepage zur Verfügung. 

Grundlage für den neuen qualifizierten Mietspiegel ist eine Stichprobenbefragung von Haushalten und die anschließende wissenschaftliche Auswertung der gesammelten Daten. Für die Fortschreibung nach zwei Jahren wurden rund 3.000 zufällig ausgewählte Haushalte – nur Mieter*innen – Anfang September 2025 von der Stadt Minden angeschrieben. Gefragt wurde nach Art des Mietobjekts, der Baualtersklasse, einiger Ausstattungsmerkmale sowie der Größe und der Nettokaltmiete. 

Mit Unterstützung des Hamburger Instituts FUB IGES – Wohnen + Immobilien + Umwelt GmbH wurden die Daten ausgewertet, die nun „erneut ein realistisches Bild des Mietmarktes in Minden abbilden“, fasst Sarah Stockmann von der Statistikstelle der Stadtverwaltung zusammen. Der Mietspiegel bildet die Mietpreis-Grundlage für knapp 32.000 nicht preisgebundene Wohnungen von privaten und gewerblichen Vermietern im gesamten Stadtgebiet. 

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis – so selbstverständlich wie Essen, Sicherheit und Teilhabe. Doch erleben wir seit Jahren, dass Wohnraum nach wie vor knapp ist und immer teurer wird“, stellt Peter Kock in seinem Vorwort für den Mietspiegel 2026 fest. Viele Menschen gerieten an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. „Gerade Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren sowie junge Menschen spüren diese Entwicklung besonders deutlich“, weiß der Bürgermeister. Vor diesem Hintergrund komme dem Mietspiegel eine wichtige Aufgabe zu. Er schaffe Transparenz und biete eine verlässliche Orientierung über ortsübliche Mieten. 

Alle vier Jahre müssen qualifizierte Mietspiegel komplett neu aufgestellt werden, in Minden war das 2024 der Fall. Die Aufstellung ist seit dem 1. Juli 2022 eine Pflichtaufgabe von Städten mit mehr als 50.000 Einwohner*innen. Grundlage dafür ist die nach einer Gesetzesänderung in Kraft getretene Mietspiegelverordnung. Die darin enthaltene Verpflichtung zur Auskunft bedeutet für den Mietspiegel viel mehr Datenmaterial und damit eine daraus resultierende höhere Zuverlässigkeit, so Stockmann weiter. Zudem wird Wohngebäuden seit 2024 eine Wohnlage zugewiesen, die die Kategorien gut, mittel und einfach umfasst. Für die Fortschreibung wurde diese Einteilung so beibehalten. 

Der Mietspiegel bietet im ersten Teil eine Basismiettabelle nach Wohnfläche und Baualtersklassen, aus der die Grundmiete (vergleichbare Art, Größe und Alter) berechnet werden kann. Neben dieser Grundmiete bestehen Zuschlagsmerkmale, welche auf der Neuaufstellung des Mietspiegels aus dem Jahr 2024 basieren.

Zuschlagsmerkmale sind: 1. ganzes vermietbares Einfamilienhaus, 2. integrierte amerikanische Wohnküche oder offene Küche, 3. Balkon/Terrasse, 4. Gegensprechanlage mit elektronischem Türöffner und 5. Wohnung barrierefrei erreichbar.

Im Mietspiegel wird eine 2/3 Preisspanne angegeben um wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernde Faktoren berücksichtigen zu können, die nicht durch die signifikanten Zuschlagsmerkmale abgebildet werden. Beispiele dafür finden sich in der Mietspiegelbroschüre. 

„Aus all diesen Faktoren ergibt sich dann ein vergleichbarer Wert“, erläutert der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian. Die Spanne könne daher bei auf dem Papier gleichen Wohnungen (Baujahr, Quadratmeter und mehr) je nach Merkmal und Lage zu deutlich verschiedenen Preisen führen. Vergleicht man die durchschnittliche Nettokaltmiete von September 2023 mit 7,16 €/m² mit der durchschnittlichen Nettokaltmiete aus dem September 2025 mit 7,57 €/m² so ist eine prozentuale Steigerung um 5,7 Prozent zu verzeichnen. 

Der neue, qualifizierte Mietspiegel wurde vom Vermieterverein Haus & Grund sowie vom Mieterverein Minden und Umgebung anerkannt. Zuletzt wurde der Mietspiegel im Jahr 2024 auf Basis von tausenden Daten zufällig ausgewählter Mieter*innen und Vermieter*innen ganz neu aufgestellt. 

Sehr zufrieden waren die Stadt und das beauftragte Institut aus Hamburg erneut über die guten Rückläufe. Die Quote lag bei 75 Prozent. Fragebögen mit unzureichenden Angaben und Daten von Wohnungen, die seit mehr als sechs Jahren zu einem gleichgebliebenen Satz vermietet sind, fielen aus der Bewertung heraus.

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