Die Entwicklung rund um das Kino „Die Birke“ begann am 10. Dezember 2024 mit einer routinemäßigen Prüfung durch die Bauaufsicht der Stadt Minden. Dabei wurden mehrere Mängel festgestellt. Zudem konnte die Betreiberin wichtige Prüfberichte zu den technischen Anlagen, insbesondere zur Lüftung, Elektrik sowie zur Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung, nicht vorlegen.
Im Februar 2025 wurde die Betreiberin schriftlich aufgefordert, die festgestellten Mängel zu beheben und die fehlenden Nachweise einzureichen. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkam, leitete die Stadt im April 2025 ein bauordnungsrechtliches Verfahren ein. Auch in der Folge reagierte die Betreiberin nicht ausreichend, sodass nach mehrfachen Aufforderungen und der Androhung von Zwangsgeldern diese im November 2025 schließlich festgesetzt wurden.
Ein weiterer Ortstermin im Februar 2026 zeigte, dass die Mängel weiterhin nicht behoben waren und die erforderlichen Prüfberichte noch immer fehlten. Aufgrund der Zusage der Betreiberin, die Anforderungen künftig schrittweise zu erfüllen, wurde der Betrieb des Kinos zunächst weiterhin geduldet.
Am 15. Mai 2026 wurden schließlich Prüfberichte zu den technischen Anlagen vorgelegt. Diese zeigten jedoch erhebliche Mängel. Nach Einschätzung der Sachverständigen sind die Anlagen erst nach einer umfassenden Mängelbeseitigung sicher und betriebsfähig. Da somit eine konkrete Gefährdung bestand und das Kino als Versammlungsstätte von vielen Menschen genutzt wird, untersagte die Stadt Minden noch am selben Tag den weiteren Betrieb mit sofortiger Wirkung.
Warum das Kino geschlossen wurde
Das Kino „Die Birke“ gilt aktuell als nicht betriebssicher. Es besteht eine konkrete Gefährdung für Besucherinnen und Besucher. Das Gebäude ist eine sogenannte Versammlungsstätte, in der sich bei voller Auslastung mehr als 200 Menschen aufhalten können. Unter diesen Umständen ist ein sicherer Betrieb zwingend erforderlich. Da die festgestellten Mängel nicht behoben wurden, blieb der Stadt keine andere Wahl - der Betrieb musste sofort untersagt werden, um Gefahren für Menschen zu verhindern.
Die regelmäßige Wartung und Prüfung der technischen Anlagen gehört zu den grundlegenden Pflichten der Betreiberin. Auch bei der Beseitigung festgestellter Mängel ist ihre Mitwirkung erforderlich. Beides ist über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend erfolgt. Die Schließung hätte daher vermieden werden können.
„Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Ein Kino ist ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens und unserer Innenstadt. Gleichzeitig gilt: Sicherheit hat Vorrang. Wenn gravierende Mängel – insbesondere im Brandschutz – festgestellt werden, kann und darf die Stadt diese nicht ignorieren. Maßgeblich für die Entscheidung war der Schutz der Besucherinnen und Besucher. Wir hoffen, dass schnell ein Weg gefunden wird, um das Kino wieder zu öffnen“, verdeutlicht Bürgermeister Peter Kock.
