Hier sind die Anwohner*innen für das Schneeräumen zuständig. Das ist in vielen Fällen aber leider nicht passiert. Die Folge: Der Schnee ist festgefahren und es ist glatt. Die Anwohner*innen kommen schlechter durch die Straße. Das trifft auch auf die Müllabfuhr zu. Sie kommt teilweise gar nicht mehr in die betreffenden Straßen rein, so können die Abfallbehälter nicht geleert werden. Das ist zum Beispiel am vergangenen Samstag (3. Januar) auf der Bergtour passiert. „Hier konnte die Leerung der Biotonnen nicht überall erfolgen, weil die Straßen teilweise sehr glatt waren“, führt Jans Fricke aus, der als Leiter für die Abfallwirtschaft zuständig ist. Und er erklärt weiter: „Ein Befahren der glatten Straßen und dann mit einem so großen Fahrzeug wie dem Müllwagen, ist zu gefährlich, sowohl für die Fahrer*innen, als auch für andere Verkehrsteilnehmer*innen. Da lassen wir dann ausnahmsweise die Tonnen stehen.“
Die Biotonnen-Tour, die am Samstag (verschoben von Freitag) nicht erfolgen konnte, wird nachgeholt. Dazu können die Biotonnen zusammen mit den Restmülltonnen zum Abholtermin an die Straße gestellt werden. Hier macht Jens Fricke aber eine Einschränkung: Die Abfallbehälter werden von uns natürlich nur abgeholt, wenn die Straßen und der Aufstellort auch für unsere Müllfahrzeuge befahrbar sind. Das ist dann an der nächsten geräumten Straße. Darum abschließend sein Appell an alle Anwohner*innen, die an Straßen ohne städtische Straßenreinigung wohnen: „Räumt bitte auch die Straße so vom Schnee frei, dass ihr selbst, aber auch der große Müllwagen durchkommt.“
Rechtlicher Hintergrund
Die städtische Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschreibt die Pflichten für den Winterdienst der Eigentümer*innen. Grundsätzlich sind die Eigentümer*innen verpflichtet, den Gehweg vor dem eigenen Haus vom Schnee und Eis zu befreien. Der Schnee darf dabei nicht auf die Fahrbahn verbracht und dort gelagert werden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist zwingend auf der Fahrbahn beiderseits vom Fahrbahnrand aus eine 1,50 Meter breite Gehbahn durch die Eigentümer*innen von Eis und Schnee zu befreien.
