Erlaubt ist ausschließlich das Verbrennen von unbehandeltem Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie weiteren Pflanzenresten. Weitere Vorgaben, etwa zu Sicherheitsabständen und zur maximalen Größe eines Osterfeuers, sind verbindlich einzuhalten. Details stehen in einem Merkblatt.
Findet ein Osterfeuer in einem Landschaftsschutzgebiet statt, wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt und erteilt anschließend eine eigene Genehmigung. Daher ist bei der Anmeldung unbedingt eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen muss nicht angemeldet werden.
Der Anmeldevordruck und das Merkblatt stehen online bereit unter www.minden.de/online-service. Alternativ können die Unterlagen per E-Mail bei Nico Büttemeyer per E-Mail an veranstaltungen@minden.de angefordert werden.
