In Vorbereitung auf die Silvesternacht weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden auf die geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hin, die durch § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt werden. Diese Vorschriften sind sowohl zum Schutz der öffentlichen Sicherheit als auch zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt unerlässlich.
Verbot und Zulassung von Feuerwerkskörpern
Gemäß § 23 der 1. SprengV dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F2, zu denen insbesondere die bekannten Silvesterfeuerwerke gehören, nur an bestimmten Tagen und nur unter bestimmten Bedingungen verkauft und verwendet werden.
Wichtige Regelungen im Überblick
Verkaufszeitraum
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind, dürfen in Deutschland nur in dem Zeitraum vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres verkauft werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern außerhalb dieses Zeitraums ist grundsätzlich verboten.
Verwendung
Die Verwendung von Silvesterfeuerwerk ist grundsätzlich nur an den Tagen vom 31. Dezember (ab 0 Uhr) bis zum 1. Januar (bis 24 Uhr) erlaubt. Das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieses Zeitraums darf nur von Inhaber*innen einer Erlaubnis und eines Befähigungsscheins durchgeführt werden und muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. Für alle anderen Personen ist das Abbrennen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der Ordnungsbehörde zulässig.
Zündverbot in bestimmten Bereichen
Besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, in großen Menschenansammlungen oder in Naturschutzgebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zusätzliche Regelungen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen einschränken oder ganz verbieten. Eine solche Prüfung der Erforderlichkeit von Feuerwerksverbotszonen wird jährlich auch von der Ordnungsbehörde der Stadt Minden vorgenommen. Dabei werden auch die Einsätze von Polizei und Feuerwehr aus den Vorjahren berücksichtigt. Feuerwerksverbotszonen gibt es in Minden nicht.
Alterseinschränkungen
Der Erwerb und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein Verstoß gegen diese Altersregelung kann mit Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Sicherheitsvorkehrungen
Beim Umgang mit Feuerwerk sind Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass Feuerwerkskörper nur in freiem Gelände und weit entfernt von brennbaren Materialien gezündet werden. Die Hinweise auf den Verpackungen sind sorgfältig zu beachten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Bereits beim Kauf sollte auf die Prüfzeichen der Feuerwerksverpackungen geachtet werden, wie zum Beispiel auf das CE- oder das VPI-Zeichen.
Schutz von Umwelt und Tieren
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern kann nicht nur eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Laut der 1. SprengV und der damit verbundenen rechtlichen Verantwortung sollten alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt werden, verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Insbesondere die hohe Lärmemission und die Umweltbelastung durch Feuerwerksreste sind in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden. Wir bitten daher um Rücksichtnahme, besonders in Wohngebieten und in der Nähe von Tieren.
Die abgebrannten Feuerwerkskörper sowie weitere Abfälle, die sich auf öffentlicher Fläche befinden, müssen zudem beseitigt werden. Alljährlich muss die Stadtreinigung der Städtischen Betriebe Minden (SBM) lange mit den Folgen - wie festgefahrene Reste oder verunreinigte Grünflächen - kämpfen. Abgebrannte und stehengelassene Feuerwerksbatterien auf Straßen, Geh- und Radwegen stellen zudem eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar. Verstöße gegen die genannten Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden, so die Ordnungsbehörde abschließend.
Fazit
Die Regelungen zu Silvesterfeuerwerk bieten einen wichtigen Rahmen, um sowohl die Freude an den Feierlichkeiten als auch die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die geltenden Bestimmungen schützen nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern tragen auch zur Minimierung von Risiken für die Umwelt bei. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und das neue Jahr sicher und verantwortungsbewusst zu begrüßen.
