Pressestelle

Zwei Mal Lückenschluss zwischen vorhandenen Tempo-30-Zonen


Lange hat die Stadt Minden darauf warten müssen, mehr Handlungsspielraum bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen zu erhalten. Dafür musste erst die Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Bundesverkehrsministerium und im Folgenden die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO ) geändert werden. „Viele Bürger*innen – auch in Minden – wünschen sich vor allem in Wohngebieten und auf Schulwegen Tempo 30“, weiß der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian.

Bis zum vergangenen Jahr waren den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik die „Hände gebunden“. Denn Tempo 30 durfte nur „bei besonderen Gefahrensituationen“ sowie vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen angeordnet werden. Nun werden in der Mindener Straße und auch in der Zähringerallee in Kürze die von Anwohner*innen langersehnten Tempo-30-Schilder aufgestellt. Die Anordnung dafür liegt den Städtischen Betrieben Minden (SBM) vor, die dieses nun umsetzen.

In der Mindener Straße (Kreisstraße 19) wurde die Herabsenkung der Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern auf 30 km/h im Bereich der Grundschule „Am Wiehen“ und der „Sekundarschule“ schon seit längerer Zeit gefordert. Bislang fehlten jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt, so Bursian. Das ist jetzt erfolgt.

Da die Kreisstraße 19 eine Hauptroute zu beiden Schulen darstellt, wird sie von der Stadt Minden als „hochfrequentierter Schulweg“ eingestuft, an dem eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Im weiteren Verlauf der Mindener Straße (K 19) befindet sich weiter nördlich im Bereich der Einmündungen „Klinkerstraße“ und „An der Dorfeiche“ - ein weiterer Abschnitt mit Tempo 30.

Hier erlauben die neuen rechtlichen Möglichkeiten nun einen Lückenschluss der beiden vorhandenen Tempo-30-Abschnitte, der maximal 500 Meter lang sein darf. Mit der Einführung von Tempo 30 auf diesem Streckenabschnitt entspreche die Stadt Minden darüber hinaus auch dem Grundsatz der novellierten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO, §§ 39 bis 43 I. Rn.5), wo es heißt: „Der Förderung (der öffentlichen Verkehrsmittel sowie) des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“


Die neu eingerichteten Abschnitte auf der Mindener Straße mit der reduzierten Geschwindigkeit gelten, wenn die Schilder aufgestellt sind, angelehnt an die bereits bestehenden Beschränkungen vor Schulen im Stadtgebiet - von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr.

Ebenso werden in der Zähringerallee nun bald weitere Tempo-30-Schilder aufgestellt. Die Zähringerallee hat schon zwei Tempo-30-Abschnitte im Bereich der Einmündung „In den Bärenkämpen“ und im weiteren Verlauf im Bereich der „Freiherr-von-Vincke-Realschule“. Zwischen diesen beiden Strecken befand sich aber ein ca. 330 Meter langer Abschnitt, der unter anderem Schulweg für drei im Umkreis angesiedelte Schulen sowie der Weg von Eltern für einen Kindergarten, von Kindern und Jugendlichen für das Jugendhaus „Geschwister Scholl“, einen Sportplatz und das Melittabad ist.

Der gemäß der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) einzurichtende  Tempo-30-Abschnitt ist als Lückenschluss „zum Zweck der Verstetigung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg“ ebenfalls von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt worden.


Zum Hintergrund: Mit der Novellierung beziehungsweise des Inkrafttretens der Straßenverkehrsordnung am 11. Oktober 2024 beziehungsweise der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung am 10. April 2025 wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die nun endlich für die Verkehrsbehörde eine Anordnung möglich gemacht haben, berichtet Bursian. Nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 der StVO könne eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von „hochfrequentierten Schulwegen“ eingerichtet werden.

Die Stadt verspreche sich mit der Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h nun in weiteren Abschnitten „vor allem eine verbesserte Verkehrssicherheit für alle Schüler*innen, die dort täglich den Weg zur und von der Schule zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen, da erwiesenermaßen die Gefahr von schweren Unfällen mit abnehmender Geschwindigkeit wesentlich verringert ist“, so der Beigeordnete. Auch wenn es sich hier um eine im Verhältnis kleine Einschränkung für den motorisierten Verkehr handeln möge, so gehe doch immer die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

Weitere Informationen
Bereits im Februar 2022 ist die Stadt Minden der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Die Weserstadt war seinerzeit die erste in Ostwestfalen-Lippe.

Mittlerweile zählt das von der Stadt Leipzig gegründete Bündnis mehr als 1.130 Städte, Gemeinden und auch Kreise. Ziel war es, mehr Handlungsspielräume bei der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - insbesondere auf 30 Kilometern pro Stunde (km/h) - zu erhalten und Druck auf das Bundesverkehrsministerium auszuüben. Dieses hat es in der Hand, die geltenden Grundlagen in der Straßenverkehrsordnung zu ändern. 

„Was dann folgte, war ein längerer Prozess“, erläutert der Beigeordnete Lars Bursian. Obwohl die Bundesregierung bereits am 12. Oktober 2023 die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, durfte die Stadt Minden danach noch lange nicht „loslegen“. Der Grund: Neben der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung selbst musste auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu ebendieser Verordnung angepasst werden. Und regelmäßig werden diese bundesweit geltenden Änderungen auf Länderebene noch durch Erlasse ergänzt, bevor sie in den Kommunen umgesetzt werden können. Erst danach durften die Kommunen mit der Umsetzung beginnen.

Genau zu diesem Thema kam der Erlass aus dem Düsseldorfer Ministerium im Oktober 2025. Der Unmut über diesen ziemlich langen Weg vom Beschluss der Bundesregierung im Oktober 2023 bis jetzt hat auch die Mindener Politiker*innen „frustriert“. In den Fachausschüssen wurde immer wieder nachgehakt.

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ begrüßte 2025 die aktualisierte Hilfestellung für die Kommunen zur Umsetzung des neuen Straßenverkehrsrechts. Die Verwaltungsvorschrift schränke die durch die StVO-Novelle geschaffenen neuen Spielräume für die Kommunen nicht wieder ein, sondern gebe den Kommunen angemessene Leitlinien an die Hand, wie die neuen Regelungen im Sinne einer stadt- und umweltverträglichen Gestaltung vom Mobilität und Verkehr genutzt werden können.

Neben den erweiterten Möglichkeiten streckenbezogene Abschnitte mit Tempo 30 einrichten zu können bietet die Novelle der StVO weitere Neuerungen für Fußgängerüberwege und Bussonderfahrstreifen, für Fahrradstraßen und für Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz.