Hilfen für Flüchtlinge - Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gebäude

Rathaus

Stockwerk

3. Etage

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Montag- und Dienstagnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr sind wir nur telefonisch unter den Telefonnummern 0571-89410, 0571-89752 und 0571-89366 erreichbar.

Sie beziehen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und möchten Unterlagen/Nachweise persönlich abgeben?
Dann wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr - ausgenommen mittwochs (geschlossen) - sowie donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr , an das Servicebüro im Rathaus, Kleiner Domhof 17, Zimmer C3.102 (3. Etage).

Sie beziehen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und haben Fragen zu Ihren laufenden Leistungen?
Bitte wenden Sie sich hierfür an den in Ihrem Bewilligungsbescheid aufgeführten Sachbearbeiter oder die aufgeführte Sachbearbeiterin.

Sie beziehen noch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und möchten einen Erstantrag stellen?
Dann wenden Sie sich bitte ebenfalls während der oben genannten Öffnungszeiten an das Servicebüro im Rathaus, Kleiner Domhof 17, Zimmer C3.102 (3. Etage).

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden

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