Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Zuständigkeit: 

    Die Stadt Minden ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines für Umzüge nach Minden oder innerhalb von Minden sowie von Minden in eine andere Stadt/Kommune innerhalb von NRW.

    Bei Umzügen aus Minden in ein anderes Bundesland ist die Stadt Minden nicht zuständig.


    Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines dürfen Sie als Antragsteller und Ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

     

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    Für die Ausstellung einer Wohnberechtigung ist eine Verwaltungsgebühr in folgender Höhe zu entrichten:

    Wohnberechtigungsschein
    5,00 €
    Ausnahme- Wohnberechtigungsschein
    10,00 €
    Selbstnutzungsgenehmigung
    15,00 €
    Freistellung von Belegungsbindungen
    25,00 €
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende