Eheurkunde, Eheregisterauszug
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 5, § 48, § 50, § 61-66 PStG
Erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Kosten
16 € - Erstexemplar
8 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundeservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Frist
Die Frist für die Führung des Eheregisters beträgt 80 Jahre.