Anzeige und Beurkundung einer Geburt
Leistungsbeschreibung
Ist ein Kind in Deutschland geboren, ist eine Anzeige bei der Geburt erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung der Geburt beim Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle