Mietrückstand
Leistungsbeschreibung
Im Einzelfall können Mietschulden als Darlehen übernommen werden, wenn ein Mietverhältnis wegen der Zahlungsrückstände durch fristlose Kündigung bzw. Räumungsklage beendet werden soll und dadurch Obdachlosigkeit einzutreten droht.
Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen oder grundsätzlich leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke.
Unterstützende Institutionen
Darüber hinaus bietet die Fachstelle WOHIN Hilfe, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme bei einem sich anbahnenden Wohnungsverlust.
An wen muss ich mich wenden?
Eine Vorsprache zur Erstberatung bzw. Antragsaufnahme ist nur mit Termin, den Sie bitte vorab im Servicebüro oder bei den o. g. Sachbearbeiterinnen vereinbaren, möglich. Das Servicebüro ist im Rathaus, Kleiner Domhof 17, Zimmer C3.102 (3. Etage) eingerichtet. Dieses ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr - ausgenommen mittwochs (geschlossen) - sowie donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.