Selbstbestimmung: Geschlechtseintrag und Vornamen selbst bestimmen
Leistungsbeschreibung
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Dadurch besteht die Möglichkeit den Geschlechtseintrag mit den entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt selbst zu bestimmen. Anmeldung und Abgabe der Erklärung müssen bei demselben Standesamt erfolgen.
Mit dem neuen Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder Streichung der Angabe) sind auch die Vornamen zu bestimmen. Die Vornamensänderung ermöglicht eine Anpassung an den gewählten Geschlechtseintrag. Die neuen Vornamen müssen daher dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Frist
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare