Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Stadtgebiet Minden öffentliche Straßen, Wege oder Plätze aufgraben möchten (zum Beispiel Leitungsbau, Hausanschlüsse, Reparaturen oder Erneuerungen), sind die Vorgaben der Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Minden einzuhalten. Die Richtlinie schafft einen verbindlichen Rahmen für Planung, Ausführung und Wiederherstellung von Aufgrabungen, damit Verkehrssicherheit und Werterhalt der Verkehrsflächen dauerhaft gewährleistet bleiben.

    Zuständigkeit und weitere Verfahren

    Straßenbaulastträger und zuständige Stelle für technische Vorgaben, Kontrolle und Abnahme ist die Städtischen Betriebe Minden (SBM). Je nach Lage, Umfang und Verkehrsbedeutung können neben der Anzeige oder Genehmigung weitere Verfahren erforderlich sein, insbesondere eine verkehrsrechtliche Anordnung (Baustellenabsicherung, Verkehrsführung, Umleitungen) sowie gegebenenfalls eine Sondernutzung (zum Beispiel Container, Materiallager, Bauzaun oder Kran auf öffentlichen Flächen).

    Aufbruch oder Maßnahme?

    Aufbrüche sind in der Regel kurzfristige, kleinräumige Eingriffe (typisch Störungen, Reparaturen, kleinere Anschlüsse). Aufbrüche werden nur angezeigt und im Regelfall über das digitale Aufbruchsmanagement erfasst. Ein vorgelagertes Genehmigungsverfahren wie bei Maßnahmen ist hierfür grundsätzlich nicht vorgesehen.
    Maßnahmen sind geplante, umfangreichere oder längerfristige Eingriffe, insbesondere wenn Bauzeit, Eingriffsfläche oder Verkehrsrelevanz deutlich höher sind (zum Beispiel größere Trassen, abschnittsweise Umsetzung, komplexe Verkehrsführung). Maßnahmen sind immer vor Beginn an versorgermassnahmen@minden.de zu melden. Erst nach Prüfung erteilt die SBM die Genehmigung.



  • Verfahrensablauf

    Voraussetzung und Zugang

    • Erstellen Sie einen kostenlosen QGIScloud-Account unter qgiscloud.com.
    • Benutzerdaten melden (Pflicht): Senden Sie Ihren QGIScloud-Benutzernamen per E-Mail an geodaten@minden.de, damit der Zugang freigeschaltet werden kann.
    • Bitte verwenden Sie personenbezogene Accounts (jede*r Mitarbeiter*in eigener Account). Sammelaccounts sind nicht vorgesehen.

    Nach Freischaltung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

    Aufbruch anlegen und übermitteln

    1. Rufen Sie geodaten.minden.de/aufbruch/ auf und melden Sie sich mit Ihrem QGIScloud-Account an.
    2. Öffnen Sie das Menü „Editieren“, wählen Sie den Layer „aufbrueche_erfassung“ und starten Sie „Zeichnen“.
    3. Zeichnen Sie die Aufbruchsfläche (mindestens 3 Punkte), Abschluss per Doppelklick.
    4. Füllen Sie die Eingabemaske vollständig aus. Besonders wichtig: Bearbeiter, Zusätzlich verantwortlich und Account Bestätigung (QGIScloud-Benutzername).
    5. Übermitteln Sie die Anzeige an die SBM, indem Sie „datasend“ auf grün setzen und speichern. Danach ist der Datensatz gesperrt (keine Änderungen mehr möglich).Maßnahmen sind immer vor Beginn per E-Mail an versorgermassnahmen@minden.de zu melden. Die Meldung ist Grundlage für Prüfung, Koordination und Festlegung von Auflagen. Erst nach Abschluss der Prüfung wird die Genehmigung erteilt.

    Maßnahmen melden (vor Beginn, Genehmigung erforderlich)

    Maßnahmen sind immer vor Beginn per E-Mail an versorgermassnahmen@minden.de zu melden. Die Meldung ist Grundlage für Prüfung, Koordination und Festlegung von Auflagen. Erst nach Abschluss der Prüfung wird die Genehmigung erteilt.

    Typische Angaben in der Meldung (je nach Einzelfall)

    • Lage und Umfang (Straße, Abschnitt, betroffene Flächen)
    • Beginn, Dauer, Bauabschnitte
    • Art der Maßnahme (zum Beispiel Leitung, Hausanschlüsse, Querungen)
    • Ansprechpartner*innen und ausführende Firma
    • Angaben zur Verkehrsführung (Sperrungen, Umleitungen)
    • Betroffene Oberflächen und Besonderheiten (Asphalt, Pflaster, Bankett, Grünflächen, Baumbereich)

    Hinweis: Je nach Verkehrsrelevanz sind zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung und gegebenenfalls eine Sondernutzung rechtzeitig zu beantragen und auf der Baustelle vorzuhalten.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführung und Wiederherstellung 

    Die Baustelle ist jederzeit verkehrssicher zu betreiben, auch in Zwischenzuständen. Oberflächen sind gleichwertig, dauerhaft und fachgerecht wiederherzustellen, einschließlich Übergängen und Nebenflächen. Es gelten die Vorgaben der Aufgrabungsrichtlinie sowie die ergänzenden Arbeitshinweise der Stadt Minden (unter anderem Asphalt, Baumbereich, Bankett und Grünflächen, Pflaster und Platten, Natursteinpflaster).

    Fertigstellung, Kontrolle, Abnahme

    Sowohl bei Aufbrüchen als auch bei Maßnahmen ist die Fertigstellung anzuzeigen. Die Wiederherstellung wird anschließend durch die SBM kontrolliert. Festgestellte Mängel sind fristgerecht zu beseitigen. Die Übernahme erfolgt nach erfolgreicher Kontrolle beziehungsweise Abnahme.

    Gewährleistung

    Für Verfüllung, Verdichtung und Oberflächenwiederherstellung gilt die Gewährleistung nach den Vorgaben der Aufgrabungsrichtlinie, in der Regel fünf Jahre.

    Kosten

    Die Kosten für Verkehrssicherung, Ausführung und vollständige Wiederherstellung trägt die*der Verursacher*in. Gebühren aus weiteren Verfahren (zum Beispiel verkehrsrechtliche Anordnung, Sondernutzung) bleiben unberührt.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Je nach Bauvorhaben und Gegebenheiten vor Ort sind im Einzelfall verschiedene Ansprechpartner zuständig.

    Maßnahmen (Meldung vor Beginn, Genehmigung): versorgermassnahmen@minden.de

    Aufbruchsmanagement (Freischaltung, Benutzerdaten melden): geodaten@minden.de

    Technische Vorgaben, Kontrolle Wiederherstellung: Städtische Betriebe Minden (SBM)

    Kanal betroffen: abwasserwirtschaft@minden.de

    Bäume betroffen: gruenanlagen@minden.de

    Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich:?  Verkehrsrechtliche Anordnung | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende