Hundesteuer Zahlungsverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Für das Halten mehrerer Hunde sowie von sog. „gefährlichen Hunden“ wird eine erhöhte Steuer erhoben.

    Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände ergeben sich aus der verlinkten Hundesteuersatzung.

    Seit dem 01.01.2025 gelten die nachfolgenden Steuersätze. Die Klammerzusätze weisen den Steuersatz für gefährliche Hunde aus.

    Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit für

    • einen Hund im Haushalt 102,00 Euro (600,00 EUR),
    • zwei Hunde im Haushalt je 120,00 Euro (700,00 EUR),
    • drei und mehr Hunde im Haushalt je 156,00 Euro (800,00 EUR).



    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende