Hundesteuer Festsetzung, Anmeldung, Abmeldung, Ermäßigung
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die in fast allen Städten und Gemeinden in Deutschland erhoben wird.
Besteuert wird die Hundehaltung im Stadtgebiet.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden vor Ort für die vielfältigen Aufgaben einer Kommune eingesetzt (u.a. auch zur Sicherstellung eines sauberen Stadtbildes) und kommen damit der Stadtgesellschaft zugute.
Die Haltung eines Hundes ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Tieres bei der Stadt Minden anzumelden. Die Anmeldung ist verpflichtend.
Nach der Anmeldung erfolgt die Zustellung der Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuerbescheid.
Wenn ein Tier verstorben ist oder abgegeben wurde und Sie einen neuen Hund bekommen, müssen Sie das ebenfalls melden.
Für das Halten mehrerer Hunde sowie von gefährlichen Hunden oder Hunde bestimmter Rassen wird eine erhöhte Steuer erhoben.
Seit dem 01.01.2025 gelten die nachfolgenden Steuersätze. Die Klammerzusätze weisen den Steuersatz für gefährliche Hunde aus.
Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit für
- einen Hund im Haushalt 102,00 Euro (600,00 Euro),
- zwei Hunde im Haushalt je 120,00 Euro (700,00 Euro),
- drei und mehr Hunde im Haushalt je 156,00 Euro (800,00 Euro).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung auf Antrag gewährt werden, z.B. beim Bezug von Sozialleistungen.
Nähere Einzelheiten zur An-/Abmeldung eines Hundes, zur Berechnung und Festsetzung der Steuer sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Minden geregelt.
Diese finden Sie unter dem Reiter Rechtsgrundlage.
Alle Fragen rund um das Thema Hundesteuer beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Rechtsgrundlage
Abgabenordnung (AO)
Kommunalabgabengesetz (KAG)Anträge / Formulare