Beistandschaft durch das Jugendamt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts

     


  • Voraussetzung

    Sie sind entweder allein sorgeberechtigter Elternteil oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge lebt das unterhaltsberechtigte Kind in Ihrem Haushalt.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Herr Engelbrecht: Buchstabe B, L, Q und R

    Frau Kloster: Buchstabe A, C, J, O, U-Z

    Frau Friedrich: Buchstabe E, I, M und T

    Frau Curelaru: Buchstabe F und K

    Frau Hunter: Buchstabe G, H, N, S

    Frau Spönemann: Buchstabe D und P