erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Leistungsbeschreibung- Unter dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. - Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Extremismus in jeglicher Form u.v.m. Des Weiteren gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander, wie beispielsweise durch (Cyber-)Mobbing, vorzubeugen. Aus diesem Grund werden im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz mit jungen Menschen, Erziehungsberechtigten und Fachkräften Themen wie Jugendmedienschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie allgemeine Aufklärungskampagnen behandelt. - Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. - Auch Beratungen im Kontext des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden durch den Bereich Jugendarbeit / Jugendschutz durchgeführt. 
- Rechtsgrundlage- § 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
 
- Unterstützende Institutionen- Ordnungsamt der Stadt Minden
- Präventiver Rat des Kreises Minden-Lübbecke