Brauchtumsfeuer

Beschreibung

Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt. Ein Osterfeuer auf einem Privatgrundstück wird in der Regel als Lagerfeuer eingestuft und muss nicht angemeldet werden.

Leistungen