Petition

Beschreibung

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Bürger hat das Recht, eine Petition schriftlich oder online einzureichen. Jede Petition, die in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestags fällt, wird an ein Eingabereferat geleitet. Von dort werden das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wird anschließend vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags geprüft. Falls die Petition nicht schon durch die Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden kann, erstellt der Petitionsausschluss eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt.

Leistungen


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Zuständige Mitarbeitende