Einwohnerfragestunde und -versammlung

Beschreibung

Einwohner sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde, Fragen an die örtliche Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde wird in der Regel vom Bürgermeister in Abstimmung mit den Beigeordneten bzw. mit Zustimmung des Stadtvorstands anberaumt. Um darüber hinaus wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern zu erörtern, kann der Gemeinderat nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Der Gemeinderat hat eine Einwohnerversammlung ebenfalls anzuberaumen, wenn dies von der Einwohnerschaft schriftlich beantragt wird.