Chancengerechtigkeit und Integration
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) ist als Pflichtgremium im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. In Kürze folgen mehr Informationen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) ist als Pflichtgremium im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. In Kürze folgen mehr Informationen.