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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

(ehemals Integrationsrat)

Integrationsrat

Chancengerechtigkeit und Integration

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) ist als Pflichtgremium im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. In Kürze folgen mehr Informationen.

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