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Straßen und Brücken

Straßen und Brücken

Wir erhalten, wir reparieren, wir bauen neu.

Zu den Straßen- und Brückenbaumaßnahmen gehören auch Radwege, Gehwege, Wirtschaftswege, Wegeseitengräben, Fahrbahnmarkierungen, Beleuchtungseinrichtungen und Ampelanlagen.

Sämtliche Verkehrsflächen mit einer Gesamtlänge von ca. 752 km werden so erhalten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Sei es durch Instandsetzung oder Neubau.

Ein Baustelle an einer Straße mit Absperrungen


  • Grundstückszufahrten/Gehwegüberfahrt

    Parken auf dem eigenen Grundstück

    Sie wollen auf Ihrem eigenen Grundstück parken? 

    Für die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt ist es erforderlich vor dem Bau einen Gestattungsvertrag mit den Städtischen Betrieben Minden abzuschließen. Im Vertrag werden die Bauausführung, die Materialien, der Unterbau und die Breite der Zufahrt vorgegeben.

  • Straßenneubau

    Neue Straßen braucht der Mensch!

    Hier wird geplant, ausgeschrieben, Aufträge vergeben und dann neu gebaut….

    Nach der Planungsphase folgt die Bauphase, die eine Überwachung vor Ort erfordert damit die Arbeiten plangemäß durch die Baufirmen ausgeführt werden.

    Neben einem städt. Eigenanteil werden auch die Anlieger*innen prozentual über das Beitragsrecht zur Mitfinanzierung herangezogen. Zuwendungen über Landesmittel sind auch möglich.

  • Straßenerhaltung

    Wir erhalten, wir reparieren – Reha für die Straßen.

    Blick in die Fußgängerzone Minden Einkaufstraße

    Zu unseren Aufgaben gehört die Überwachung und Instandhaltung sämtlicher Verkehrsflächen der Stadt Minden (Radwege/ Gehwege/ Fahrbahnen/ Fahrbahnmarkierungen, Wirtschaftswege samt Grünschnitt und Wegeseitengräben).

    Bei allen Maßnahmen steht die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Substanzerhaltung der städtischen Verkehrsflächen im Vordergrund.

    Seit dem 01.01.2014 sind die Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen in die städt. Baulast/ Betreuung übertragen worden.

  • Ampeln und Straßenbeleuchtung

    Wir bringen Licht ins Dunkle!

    Straßenbeleuchtung

    Blick in die Mindener Fußgängerzone

    Im Team sind 3 Mitarbeiter für die Planung und Bauausführung sowie den Betrieb und die Wartung von Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich der Störungsbeseitigung tätig.
    Trotz der ständigen Wartung kann es bei den rund 9500 Leuchten im Stadtgebiet von Minden zu Störungen kommen. Sollte mal eine Straßenleuchte flackern oder ausgefallen sein, können Sie uns dieses gerne melden bzw. außerhalb der Dienstzeiten auch im Internet über unser Portal bzw.  über das Portal „stoerung24.de“.

    Um eine zeitnahe Reparatur durchführen zu können, bitten wir um eine möglichst genaue Angabe des Standortes der defekten Laterne (z.B. Straße und Haus.-Nr.).
    Bei Sachbeschädigungen durch einen Unfall oder anderer Ereignisse außerhalb der regulären Arbeitszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei (0571 / 88660) bzw. Feuerwehr (0571 / 83870), damit diese dann die Meldung an den Bereitschaftsdienst der städt. Betriebe Minden weiterleiten können.

    Ampeln (Lichtsignalanlagen) und weitere Verkehrseinrichtungen

    Hier ist unser Team mit weiteren 4 Mitarbeitern für die Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von 90 Lichtsignalanlagen, dem Parkleitsystem, der Fahrbahnmarkierung und der unzähligen Verkehrszeichen und Straßenbenennungen zuständig.

    Den Ausfall oder die Störung einer Lichtzeichenanlage melden Sie uns bitte, so dass wir die Störung rasch beseitigen bzw. die zuständige Wartungsfirma umgehend benachrichtigen können. Bei Ausfällen  außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei (0571 / 88660), damit diese unseren Bereitschaftsdienst benachrichtigen kann.

    Sollten Sie Zeuge einer Beschädigung von o.g. Verkehrseinrichtungen werden und können sachdienliche Hinweise wie Uhrzeit, KFZ-Kennzeichen usw. machen, melden Sie bitte der Polizei bzw. uns den Vorfall.

  • Brücken

    Wege zur anderen Seite.

    Brücke über einem Bach

    Bis 2013 hatte die Stadt Minden 54 Brücken, davon anteilig 12 Mittellandkanalbrücken, 4 Kanalunterführungen und 8 Objekte wie Stützmauern und Trogbauwerke.

    Am 01.01.2014 wurden von Straßen NRW im Zuge der Übernahme von Ortsdurchfahrten weitere 28 Bauwerke übernommen: 9 Brücken, 10 Stützmauern, 6 Verkehrszeichenbrücken und 3 anteilige MLK- Brücken. Die Bauwerke wurden zwischen 1850 und 2010 hergestellt. Vom Kreis Minden- Lübbecke wurde zeitgleich eine Brücke an der K6 Päpinghauser Str. / Aue übernommen, Herstellungsjahr 2006.

    Alle Brücken und Ingenieurbauwerke im öffentlichen Verkehrsraum müssen regelmäßig geprüft und die Schäden dokumentiert werden.
    Die Brückenprüfungen erfolgen nach DIN 1076:
    alle 6 Jahre Hauptprüfung (Extern) sowie jährliche Sichtprüfungen.

  • Beiträge

    Neue Straßen kosten Geld. Mit Ihren Beiträgen tragen Sie zur Refinanzierung bei.

    Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über die Beiträge verschaffen, die wir von den SBM erheben:

    Erschließungsbeiträge

    Für die „erstmalige“ Herstellung von Straßen werden die Grundstückseigentümer zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Minden. Auf die von der Maßnahme betroffenen Grundstücke werden 90% der Kosten verteilt (= umlagefähiger Aufwand).

    Grundlage für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes ist die Grundstücksgröße der zu veranlagenden Grundstücke. Bei gewerblichen Nutzungen und mehrgeschossigen Wohnnutzungen werden prozentuale Aufschläge erhoben.

    Straßenbaubeiträge

    Straßenbaubeiträge dienten bislang der Beteiligung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern an den Kosten für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung bereits bestehender öffentlicher Straßen (z. B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung). 

    Abgrenzung zu Erschließungsbeiträgen (BauGB)

    Straßenbaubeiträge sind nicht mit Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch zu verwechseln:

    • Erschließungsbeiträge fallen bei der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße an und sind von den Kommunen auch weiterhin zu erheben.
    •  Straßenbaubeiträge betreffen Maßnahmen an bereits bestehenden, endgültig hergestellten öffentlichen Straßen. 

    Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW

    Seit dem 01.01.2024 dürfen Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgrund eines gesetzlichen Erhebungsverbots im Kommunalabgabengesetz NRW keine Straßenbaubeiträge mehr von Anliegerinnen und Anliegern erheben. Die dadurch entfallenen Straßenbaubeiträge für entsprechende Straßenbaumaßnahmen werden den Kommunen seitdem vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet.

    Die Regelung gilt für alle Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden.

     Wichtig zu wissen 

    • Die Abschaffung betrifft nur Straßenbaubeiträge, nicht die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch.
    •  Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (z. B. Schlaglochreparaturen) waren und sind weiterhin nicht beitragsfähig und werden von der Kommune getragen.

     

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Unsere Leistungen

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