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Straßen- und Wegekonzept

Straßen- und Wegekonzept

Wir haben die Straßen im Blick:
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden

Gemeinden in NRW sind verpflichtet, nach § 8a KAG ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Das muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, ist dieses Konzept fortzuschreiben. 
Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat erstmals in ihrer Sitzung am 29.04.2021 das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden beschlossen. Regelmäßig wird dieses Konzept seitdem fortgeschrieben und auf politischer Ebene beschlossen.

Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe können Sie den nachfolgenden Boxen entnehmen:

  • Rechtliche Vorgaben

    Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG mit einem neuen Paragraphen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt. 

    Danach hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses muss Vorhaben bezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. 

    Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, Vorhaben bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.

  • Weitere Gründe

    Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Straßenbau-Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie Bestandteil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Minden sind. Diese Förderung beträgt bei erneuter Herstellung einer Straße nach dem KAG 100% der grundsätzlich zu zahlenden Straßenbaubeiträge, so dass von den Grundstückseigentümer*innen keine Beiträge mehr zu zahlen sind.

    Aus Gründen der Transparenz über alle beabsichtigen Straßenbaumaßnahmen hat die Stadt Minden zur Vervollständigung auch die beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen an Straßen mit aufgenommen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. Für die hiervon betroffenen Straßen (-teile) gibt es keine Förderung des Landes NRW.

  • Welche beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sind voraussichtlich geplant?

    Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung. Für diese Unterhaltungsmaßnahmen müssen die Grundstückseigentümer voraussichtlich keine Gebühren zahlen. 

    Die nachfolgende Liste ist nicht zwingend vollständig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können sich unterjährig weitere Unterhaltungsmaßnahmen anschließen. 

    StraßennameStraßenabschnitt von-bisGeplante U.-MaßnahmeUmsetzung im Jahr

    B 61 Marienstr. –

    Todtenhauser Str.

    Ringstr. bis nördl. OD-Grenze

    G, R tlw.

    2024/2025

    B 61 Marienstr. –

    Todtenhauser Str.

    nördl. des Knotens Saarring bis Walver Acker

    D tlw., E tlw., B+G tlw.

    2024/2025

    B61 Todtenhauser Str.

    Radweg Westseite zw. Denkmalstr. und Wallfahrtsteich

    R mit Verbreiterung

    2024/2025

    Gabelsberger Str.

    B61 Marienstr. bis

    Kutenhauser Str.

    D, E

    2024/2025

    K10 Petershäger Weg

    Sieben Bauern - Hahler Str.

    D, E tlw., B tlw.

    2024

    Kutenhauser Str.

    Wegelinstr. - Schwerinstr.

    G, R tlw.

    2024/2025

    L 534 Viktoriastr.

    Bachstr. bis Leopoldstr.

    G, R tlw.

    2024/2025

    Potsdamer Str.

    Karlstr. – Dresdenerstr.

    D

    2024

    Sedanstr.

    Feldstr. bis L534 Viktoriastr.

    D, E+G/B tlw.

    2024/2025

    Schildkamp

    komplett

    D

    2024/2025

    Zähringerallee

    Sieben Bauer bis Hahler Str.

    D, E tlw.

    2024/2025

    B61 Marienstr.

    Brauereistr. bis einschl. Knoten Saarring

    komplett

    2025

    B61 Ringstraße (BA 1)

    südlich der L766 Königstr. (Zufahrt Penny) bis Birne

    D, E, B, G/R tlw.

    2025

    B61 Todtenhauser Str.

    Radweg Westseite zw. Denkmalstr. und Wallfahrtsteich

    R mit Verbreiterung

    2025

    Drabertstr.

    Alte Sandtrift bis Habsburgerring, südl. Fahrstreifen

    D

    2025

    Häverstädter Weg

    B 65 Lübbecker Str. bis

    Niedernfeldstr.

    D, E tlw.

    2025

    Hermann-Schoppe-Str.

    Komplett

    D, E tlw.

    2025

    Hummelbecker Str.

    B 65 Lübbecker Str. bis Haus-Nr. 7

    D, E tlw.

    2025

    Königstr.

    Königswall bis Simeonstraße

    D, E. B. G

    2025

    Kutenhauser Str.

    Saarring bis Schwerinstraße

    D, E, G/R tlw

    2025

    L 766 Königstr.

    Ringstr. bis Preußenring mehrere Abschnitte

    G, R tlw.

    2025

    Leinestr.

    Mainstr. bis Travestr.

    D, E tlw.

    2025

    Lübbecker Str.

    Mindener Str. bis

    Hohenstaufenring

    D, E tlw.

    2025

    Meißener Bruch

    Meißener Dorfstr. Bis Haus-Nr. 6

    D, E tlw.

    2025

    Preußenring

    Mittelweg bis Königstr.

    D, E, G/R tlw.

    2025

    Saaring

    Kutenhauser Str. bis Marienstr.

    D, E tlw., G, R, B

    2025

    Schoppenberg

    Letelner Str. bis Haus-Nr. 5

    D

    2025

    Schwabenring

    Piwittskamp bis Kuhlenstr.

    D, E+B tlw.

    2025

    Stiftstr. / Kampstr.

    Kreuzung

    D, E tlw.

    2025

    Wirtschaftsweg Leteln/Aminghausen Nr. 28

    Ringkuhle bis Päpinghauser Str.

    D

    2025

    Aminghauser Str.

    Haus-Nr. 45 (Kurve Tanklager) bis Hans-Böckler-Str. (Haus-Nr.67)

    D, E tlw.

    2026

    B61 Ringstr. (BA 2)

    nördlich der Rodenbecker Str. (Zufahrt Penny) bis einschl. Knoten Bismarckstr.

    D, E, B, G/R tlw.

    2026

    Bodestraße

    Komplett: Karlstr. bis Schweinebrunnen

    D, E, B tlw.

    2026

    Hahler Str.

    Ringstr. bis Königswall

    D, E tlw.

    2026

    Hans-Böckler-Str.

    Aminghauser Str. bis Kurve Haus-Nr. 28

    D, E tlw.

    2026

    K34 Hahler Str.

    K10 bis L766

    D inkl. Tragschichten, E+B tlw.

    2026

    Rodenbecker Str.

    Ringstraße - Königswall

    D, E tlw, B tlw.

    2026

    Saarring

    Kutenhauser Str. bis

    Bierpohlweg

    D, E, G/R tlw.

    2026

    Schwabenring

    Königstr. bis MKB-Kreuzung

    D, E, B tlw.

    2026

    B61 Ringstr. (BA 3)

    Friedrichstr. bis Stiftstr.

    D, E, B, G/R tlw.

    2027

    Liliensiek

    Bergkirchener Straße - Haus Nr. 13

    D

    2027

    Saarring

    Bierpohlweg bis Stiftsallee

    D, E, GR tlw.

    2027

    Stettiner Str.

    Hohenstaufenring bis

    Rodenbecker Str.

    D, E

    2027

    Preußenring

    Rodenbecker Str. bis Königstr.

    D, E, B tlw.

    2027

    Hessenring

    Stiftsallee bis MLK

    D, E, G/R tlw.

    2028

     Legende:

    D = Deckensanierung Asphalt
    E = Entwässerungseinrichtungen (Gossen, Abläufe)
    B = Bordsteine
    G = Gehwegbelag
    R = Radwegbelag
    tlw. = teilweise

  • Ist Ihre Straße betroffen?

    Die nachfolgende Liste führt die Straßenunterhaltungs-Maßnahmen auf, wie sie von uns geplant sind. Bitte öffnen Sie dazu die PDF-Datei auf dieser Seite (rechte Spalte).
    Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen. Erst mit dieser verbindlichen Anliegerversammlung startet das Verfahren. 

  • Was heißt das für Ihre Beiträge?

    Die Höhe der Beiträge steht derzeit noch nicht fest. 

    Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet zwar unter anderem die von uns geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Es enthält auch bereits die Unterhaltungsmaßnahmen, die aus fachlicher Sicht an den aufgeführten Straßen durchgeführt werden müssen.
    Das Konzept enthält jedoch keine genauen Ausbauplanungen. Diese werden erst zusammen mit den beteiligten Grundstückseigentümern in den Anliegerversammlungen festgelegt. 

    Erst wenn diese Ausbauplanung feststeht, können die Beiträge berechnet werden.

geografische Darstellung

In der Karte können Sie einsehen, welche Straßen in Minden ausgebaut werden. Alle Straßen mit einer geplanten Bürgerbeteiligung sind in dieser Karte farblich markiert. 

Wie funktioniert die Suche?
Füllen Sie das Suchfeld in der Karte mit Ihrer Adresse aus für weitere Informationen. Ist die Straße vor Ihrem Grundstück farblich markiert, können Sie an der Beschreibung den Ausbauabschnitt, die verantwortliche Dienststelle und das Jahr der geplanten Bürgerbeteiligung ablesen.
Straßen, die nicht farblich markiert sind, sind kein Bestandteil des aktuellen Straßen- und Wegekonzeptes.

Unter "Mehr Infos" (siehe rechte Spalte). können Sie das Konzept als PDF-Datei herunterladen.

Kontakt

bei den Städtischen Betrieben:

Keine Mitarbeitende gefunden.

im Bereich Stadtplanung:

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Auskünfte zu Beiträgen:

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Mehr Infos