Kommunalwahlen 2025
Bei den Kommunalwahlen 2025 werden der Rat der Stadt Minden, der*die Bürgermeister*in und der Kreistag Minden-Lübbecke gewählt. Diese werden in der Regel für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Eine etwaige Stichwahl wird am 28. September 2025 durchgeführt.
Hier finden Sie Informationen zu den Kommunalwahlen in Leichter Sprache. Das Buch ist von der Landeszentrale für politische Bildung in NRW.
Zugelassene Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2025 die Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Minden in der Stadt Minden zugelassen.
Er hat ebenfalls in seiner Sitzung am 16.07.2025 die Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl in der Stadt Minden zugelassen.
Die Amtliche Bekanntmachung wurde am 18.07.2025 auf der Internetseite der Stadt Minden unter www.minden.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich ist der Bekanntmachungstext im Schaukasten des Mindener Rathauses (Großer Domhof 1-2, 32423 Minden, linker Eingang, altes Regierungsgebäude) einzusehen.
Zugelassene Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters:
- Kock, Peter
- Kosiek, Kathrin
- Landwehr, Sebastian
- Klein, Oliver Winfried Walter
- Herziger-Möhlmann, Claudia
- Tomaschewski, Frank
- Glaser, Olaf
- Niemeyer, Guido Josephus
Zugelassene Wahlvorschläge Fraktionen, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber für die Vertretung der Stadt Minden:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Bürger-Bündnis Minden e.V. (BBM)
- Wir für Minden (Wir für Minden)
- Einzelbewerber Alexander Terekhof (Konservativer Sozialist)
Zugelassene Wahlvorschläge Listenvorschläge und Einzelbewerber*innen für die Integrationsratswahl:
- Liste der Vielfalt
- Einzelbewerber Badarou
- Team der Hoffnung
- Einzelbewerberin Jachmann
- Minden Miteinander
- Freundschaft
- Einzelbewerber Petrosyan
- Eziden in Minden
- Afrikanische Liste
- Gemeinsam stark für Minden
- Einzelbewerber Ekrot
- Einzelbewerberin Hubenko
- Einzelbewerber Rüzgar
- Griechische Liste
Die vollständige Auflistung der einzelnen Wahlvorschläge sowie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Wahlvorschlagskandidaten sind in den Amtlichen Bekanntmachungen vom 18.07.2025 öffentlich einsehbar.
Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am 17.09.2025 statt. In dieser Sitzung stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest.
Amtliche Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge Bürgermeister*in
Ablauf und Termine
Für die Vertretung des Stadtrates und des Kreistages werden Wahlbezirksbewerber*innen und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien in einem Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt.
Die Wähler*innen haben jeweils eine Stimme für die Wahl des Rates der Stadt sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages.
Mit ihren Stimmen wählen die Wähler*innen die Wahlbezirksbewerber*innen und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der/die Bewerber*in aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter*innen voll angerechnet.
Die Sitzberechnung bei den Kommunalwahlen erfolgt nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 61 Abs. 4 und 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO).Für die Direktwahl des/der Bürgermeister*in gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen. Sie werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist der Kandidat oder die Kandidatin, der/die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Der Wahlausschuss der Gemeinde oder des Kreises teilt das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter*innen direkt in den Wahlbezirken zu wählen sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
Die Wahlbezirke sind in Stimmbezirke eingeteilt, die von der Gemeindebehörde gebildet werden.
Der Wahlausschuss der Stadt Minden hat am 09.12.2024 das Wahlgebiet der Stadt Minden ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt.
Gemäß § 17 Abs. 4 des KWahlG NRW können die Bewerber*innen für die Wahlbezirke erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke gewählt werden (die vereinfachte Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden erfolgte am 12.12.2024).
Die Feststellung der Wahlergebnisse für die Wahl zur Vertretung und die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin erfolgt durch den Wahlausschuss am 17. September 2025.
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Rates findet am 13. November 2025 statt.
Abschließend findet die Prüfung der Wahl durch den Wahlprüfungsausschuss am 3. Dezember 2025 statt.
Wahlergebnisse 2020
Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen für die Räte, Kreistage und die Wahl der (Ober)Bürgermeister*innen und Landrätinnen und Landräte fanden am 13. September 2020 statt.
Die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen finden Sie hier.
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