Neue Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke: Änderung beim Tragen der Alltagsmaske im Schulbereich


Der Kreis Minden-Lübbecke reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen und hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Diese ist ab heute, Freitag 11. Dezember 2020, gültig. Neu ist in der Verfügung der Punkt 3 – darin wird geregelt: „Im unmittelbaren Umfeld von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 3 IfSG ist in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Alltagsmaske zu tragen. Ferner gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für Schüler*innen für die Orte, an denen sie am Schulort regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten PKW ankommen sowie für die Zuwegung von diesen Orten zum Schulgelände“. [...]

Die Stadt Minden macht darauf aufmerksam, dass im Umfeld des Schulgeländes Kinder und Jugendliche und auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das betrifft die Zuwegungen zum Gelände. Auch beim Aussteigen aus dem elterlichen Auto soll bereits eine Alltagsmaske getragen werden. 

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es auch auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke oder beim Landesportal NRW.