Die Allgemeinverfügung der Stadt Minden wurde angepasst


Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) hat die Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 überarbeitet. Grund hierfür sind Änderungen des Landes NRW in der „Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (30. März 2020). Dadurch haben sich für die Allgemeinverfügung Änderungen ergeben, die im Text in fett hervorgehoben sind.