Rampenloch: Verfahren geht in die zweite Phase


Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr (BUV) wird sich in seiner ersten Sitzung nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie Mitte März auch mit dem Interessenbekundungsverfahren für das Areal „Rampenloch“ in der Oberen Altstadt befassen. Der Hintergrund für das Interessenbekundungsverfahren steht im Zusammenhang mit der  2019 verabschiedeten Rahmenplanung (IHK) für einen Teilbereich der oberen Altstadt. Im Weiteren soll es auch auf der Grundlage des „Handlungskonzeptes Wohnen“ städtebaulich entwickelt werden, nachdem die Stadt Minden hier 2019 mehrere Grundstücke gekauft hatte.

Das dreistufige Verfahren ist im Januar 2020 mit einer offenen Konzeptbewerbung gestartet. Nun liegen – nach Abschluss der ersten Phase - Projektskizzen von drei Mindener Architekturbüros und möglicher Investoren vor, die den Mitgliedern des Ausschusses am 20. Mai näher vorgestellt werden sollen, erläutert der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian.

Der Bereich Stadtplanung hat die eingereichten Konzepte im Vorfeld der Fachausschusssitzung nach den beschlossenen Beurteilungskriterien bewertet. Beleuchtet wurden die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten (30 Prozent), der Umsetzungsansatz der Ziele des „Handlungskonzeptes Wohnen“ (20 Prozent) sowie die Plausibilität und Umsetzbarkeit des Konzeptes (50 Prozent). „Wir sind danach zu dem Ergebnis gekommen, dass alle drei Konzepte im Rennen bleiben und von uns eine Empfehlung für die zweite Phase des Verfahrens erhalten sollen“, so Bursian weiter. Darüber habe nun der BUV zu entscheiden.

Für die vertiefte Konzeptplanung im zweiten Schritt werden Mindestanforderungen gestellt. Die Interessenten erhalten die Möglichkeit, für weitere fünf Monate ihr Konzept vertiefter zu planen. Die nächste Stufe soll direkt nach der Entscheidung im Ausschuss beginnen. Am Ende der nächsten Runde müssen diese eingereichten ersten Konzeptideen soweit ausgearbeitet sein, das sie unter anderem bautechnisch, baurechtlich und auch finanztechnisch auf gutem Fundament stehen “, erläutert Ernst Meistrell aus dem Bereich Stadtplanung, der fachlich als Diplom-Ingenieur und Architekt (Architektenkammer NRW) auch Ansprechpartner für das Verfahren ist.

Nach Abschluss der zweiten Phase von fünf Monaten wird der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr im November über die Anhandgabe des Areals an nur noch einen Bewerber entscheiden. Dieser erhält zwölf Monate Zeit, sein Konzept für einen Erwerb planerisch und kalkulatorisch abschließend auszuarbeiten. Dann wird erneut im BUV beraten und beschlossen. Über den Grundstücksverkauf entscheidet final der Haupt-und Finanzausschuss.

Die Bewerber*innen standen vor einer nicht ganz leichten Aufgabe. Denn in dem zu entwickelnden Gebiet - begrenzt vom Königswall, der Kampstraße und der Pöttcherstraße - steht ein Haus unter Denkmalschutz und ein zweites Haus gilt als denkmalwürdig. Auch die Straße „Rampenloch“ selbst steht unter Denkmalschutz. „Die Planung sollte auch im Kontext zum angrenzenden Gefängniskomplex gesehen werden“, so die Stadtplanung. Dieser befindet sich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die in den 1970er Jahren als Abgrenzung für das Areal Rampenloch gezogene Mauer soll in jedem Fall wieder zum Quartier hin nach Osten geöffnet werden.

Weitere Informationen
Der Hintergrund für das Interessenbekundungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Masterplan Innenstadt, dem daraus folgenden Integrierten Handlungskonzept Innenstadt (2009-2015, Fortschreibung 2016-2020) und der vertiefenden, 2019 verabschiedeten Rahmenplanung (IHK) für einen Teilbereich der oberen Altstadt. Auch das 2017 beschlossene „Handlungskonzept Wohnen“ bilde eine wichtige Grundlage, erläutert Ernst Meistrell. Dieses sieht eine Wohnbauflächenbevorratung sowie eine quartiersbezogene Konzeptentwicklung als zentrale Instrumente vor.

Sowohl im Rahmen des Masterplanes, wo der Profilbereich der oberen Altstadt als „bürgerschaftlich“ zusammengefasst wurde, als auch im Integrierten Handlungskonzept Innenstadt war eine Aufgabe des früheren Bordellbetriebes im Rampenloch seinerzeit noch nicht abzusehen gewesen. Daher sei eine stärkere Vernetzung dieser „Insellage“ mit der übrigen Altstadt eher ausgeklammert worden, so Meistrell weiter. Im integrierten Prozess mit Bürgerbeteiligung zum Rahmenkonzept für die obere Altstadt 2018/2019 konnte dann das Rampenloch – nach dem Kauf der Grundstücke - in den gesamten Planbereich einfließen und so eine Vernetzung mit dem übrigen Areal gedacht werden.

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de