Weiter Testpflicht in der Innengastronomie


 Die Stadt Minden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für den Aufenthalt in Innenräumen der Gastronomie, die Pflicht einen Negativtestnachweis vorzulegen, auch in der Stufe 1 (Inzidenz unter 35) zunächst weiter bestehen bleibt. Diese Stufe wird voraussichtlich am kommenden Freitag, 4. Juni, im Kreis Minden-Lübbecke erreicht und ist hier mit weiteren Lockerungen verbunden.

Die Nachweispflicht – auch für voll Geimpfte und Genesene - in der Innengastronomie werde aber erst aufgehoben, wenn auch der landesweite Inzidenzwert unter 35 sinkt, so die Ordnungsbehörde. Das ist in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt (§ 19).

Erst wenn Kreise/kreisfreie Städte und das gesamte Land NRW eine Inzidenz unter 35 erreicht haben, ist die Nachweispflicht für die Innenräume aufgehoben. Für die Außengastronomie besteht diese Pflicht in Minden und im Kreis in der Stufe 2 nicht mehr.

Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de