3G-Regel für Ratssitzung


Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 9. September, gilt die sogenannte 3G-Regel. Zutritt haben danach nur Personen, die geimpft, genesen oder einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können. Hintergrund dieser Regelung ist die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der neuen Rechtslage werden Sitzungen kommunalpolitischer Gremien als Veranstaltungen eingestuft (§ 2 Abs. 9 CoronaSchVO).

Die Regelung gilt gleichermaßen für Verwaltung, Politik und Besucher*innen. Das bedeutet für die Ratssitzung, dass der Nachweis der Immunisierung, Genesung oder Testung die Voraussetzung für den Zugang zum Sitzungsraum ist. Er wird auch am Eingang kontrolliert. Ebenfalls notwendig ist es ein Ausweisdokument dabei zu haben, um die Identität prüfen zu können. Personen, die den Nachweis einer Immunisierung, Genesung oder Testung nicht vorweisen können, werden nach der geltenden Rechtslage von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.