Erneut eine Wahl unter Corona-Bedingungen


Auch die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, läuft – wie bereits 2020 die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – unter Corona-Bedingungen ab. Für die 54 Wahllokale im Stadtgebiet Mindens besteht Maskenpflicht beim Betreten und ebenso in eventuellen Warteschlangen draußen. Auch sollten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

„Die 3G-Regel findet am Wahltag keine Anwendung. Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht ohne Nachweis ausüben“, hebt Erster Beigeordneter Peter Kienzle hervor. Für die Wahl im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Pass mitzubringen. Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch das jeweilige Wahllokal nebst Adresse. Die Wahllokale sind bundesweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Mit Stichtag von heute, 20. September 2021, haben bereits rund 37 Prozent der Wähler*innen in Minden ihre Stimme per Briefwahl abgegeben – eine sehr hohe Quote. „Es sind rund 22.000 Briefwahlanträge bei der Stadt Minden eingegangen“, berichtet Ralf Wilkening, Leiter des Teams Wahlen bei der Stadt Minden. Es sei daher am kommenden Sonntag in den Wahllokalen mit entsprechend weniger Andrang zu rechnen.

Nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, die das Wahllokal aufsuchen wollen, sondern und auch für die Wahlvorstände vor Ort, gibt es erneut Hygienemaßnahmen - wie aufgebaute Spuckschutzwände, genügend Abstand zwischen den Wahlkabinen und Desinfektionsmittel. Wie bereits bei der Kommunalwahl vor einem Jahr bittet die Stadt Minden die Wähler*innen, möglichst einen eigenen Kugelschreiber oder Stift in das Wahllokal mitzubringen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, mit denen die neue Zusammensetzung des Deutschen Bundestages bestimmt wird.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat mindestens das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) in Bezug auf die Wahlen festgelegt. Das ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 der Verordnung festgelegt. „Es sollte auch in jedem Fall immer genügend Abstand gehalten werden“, empfiehlt Erster Beigeordneter Peter Kienzle.

Wahlhelfer*innen sind von der Maskenpflicht befreit, wenn durch organisatorische Maßnahmen der Mindestabstand untereinander und zu den Wähler*innen gewährleistet werden kann, oder wenn es gleichsam wirksame Schutzmaßnahmen - wie Spuckschutzscheiben – gibt.

Coronabedingt mussten die 54 Wahllokale eine bestimmte Größe haben und auch die aktuellen Hygienestandards erfüllen. „Die Stadtverwaltung unternimmt alles, was möglich ist, um die eingesetzten Wahlhelfer*innen und auch die Wähler*innen zu schützen“, so Kienzle. Es gibt Sicherheitskonzepte für die einzelnen Wahllokale. Auch ist eine zahlenmäßige Beschränkung der gleichzeitigen Wähler*innen für den jeweiligen Wahlraum festgelegt worden.

Zur Abwicklung in Minden werden knapp 700 Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen und den 20 Briefwahlvorständen, die alle in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule zusammenkommen, eingesetzt. Sie sind an diesem Tag ehrenamtlich für die Stadt Minden tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 bzw. 50 Euro - je nach Funktion. Die Wahlvorsteher*innen, Stellvertreter*innen und Schriftführer*innen bekommen in der dieser Woche noch eine genaue Einweisung – auch in die aktuellen Hygieneregeln. 

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de