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Rat beschließt Bebauungsplan für den RegioPort


Unter dem Tagesordnungspunkt 7 - „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ - haben die Mindener Stadtverordneten Ende November im Rat ein „richtungsweisendes, großes Paket“ beschlossen – nicht nur was die 600 Seiten starke Sitzungsdrucksache mit Anlagen anging, sondern auch inhaltlich. Denn mit diesem mehrheitlich gefassten Beschluss – 41 Stadtverordneten stimmten dafür, zehn dagegen und drei enthielten sich – geht nun ein rund 14 Jahre währender und aufwändiger Planungsprozess den nächsten Schritt. Dieser begann offiziell mit der Gründung des damaligen Planungsverbandes im Jahr 2009.

Der vom Planungsverband aufgestellte Bebauungsplan für den Bau des Containerhafens und eines angeschlossenen, hafenaffinen Gewerbegebietes in Päpinghausen und Dankersen musste nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Mai 2018 komplett neu aufgestellt werden. Im Zentrum der Normenkontrollklage stand seinerzeit die Frage, ob der Planungsverband – Mitglieder waren die Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg sowie die Städte Minden und Bückeburg - gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise über die Planung hätten mitbeschließen dürfen. Der Planungsverband hatte im August 2017 Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster eingereicht, welches den B-Plan für unwirksam erklärt hatte. Das BVG entschied dann 2018, dass die beiden am Planungsverband beteiligten Kreise den B-Plan nicht hätten mitaufstellen dürfen.

So wurde das Verfahren im September 2018 mit einem Aufstellungsbeschluss neu aufgerollt. Ein Großteil der bereits erstellten Gutachten – unter anderem zu Lärmimmissionen, Lichtimmissionen, zum Artenschutz, zum Verkehr und zu Luftschadstoffen – musste ebenfalls neu beauftragt werden, wie der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, im Rat berichtete. Insgesamt sind für die Neuaufstellung und in diesem Verfahren bislang Kosten für Planungen und Fachgutachten in Höhe von rund 170.000 Euro entstanden.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung lief von Anfang Oktober 2021 bis Anfang November 2021 und die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte vom 27. Februar bis 9. April 2023 sowie erneut vom 2. Oktober bis 6. November 2023. Es gab, so Bursian, zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen, die in einem folgenden Abwägungsprozess geprüft und bewertet wurden. Die Stellungnahmen sind im Planverfahren eingestellt und berücksichtigt worden. 

Neu an diesem, nun beschlossenen B-Plan ist, dass sich die Planungen nur auf das Stadtgebiet von Minden beziehen. Im vorherigen Verfahren des Planungsverbandes war auch der Hafen Berenbusch im Stadtgebiet von Bückeburg enthalten. Neu ist auch, dass keine Straße mehr durch das hafenaffine Gewerbegebiet läuft. Es ist nun eine durchgehende Fläche ausgewiesen, auf der eine rund 400 Meter lange Halle eines Logistikunternehmens entstehen soll. Diese wird an der langen Seite in Richtung Bückeburg-Cammer komplett begrünt und soll eine leistungsstarke Photovoltaikanlage auf dem Dach erhalten. Von der Halle würden künftig deutlich geringere Immissionen ausgehen, als von kleinteilig angeordneten Gewerbebetrieben, wie es die ursprüngliche Planung vorsah, so Bursian.

Mit der eigentlichen Satzung wurde vom Rat auch ein städtebaulicher Vertrag beschlossen. Die Fläche ist nun als Sondergebiet für den Hafen und als hafenaffines Sondergebiet für Gewerbe ausgewiesen. Die Hafenanlage am Mittellandkanal ist im ersten Bauabschnitt bereits seit Juli 2019 fertiggestellt und in Betrieb. Die bereits 2017 erteilte Baugenehmigung war durch das Gerichtsurteil und die damit verbundene Aufhebung des früheren B-Planes nicht berührt. Auch die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist bereits abgeschlossen. Als Ausgleichmaßnahme wurde unter anderem die Bückeburger Aue umfangreich renaturiert.

Der RegioPort OWL in Minden-Päpinghausen – als Erweiterung des seit 2002 betriebenen Containerterminals im Mindener Industriehafen II - hat eine zentrale Funktion als Binnenhafen für die Region Ostwestfalen-Lippe und auch für das direkt angrenzende Bundesland Niedersachsen. An seiner Kaianlage können auch übergroße Motorschiffe (ÜGMS) mit einer Länge von bis zu 140 und einer Breite bis zu 15 Metern anlegen. Diese ÜGMS können seit der Fertigstellung der neuen Weserschleuse im Jahr 2017 auch von der Weser aus den neuen Containerhafen erreichen. Langfristig kann der neue Hafenstandort in Päpinghausen auch trimodal werden. Die Anbindung an die Schiene fehlt derzeit noch und soll dann umgesetzt werden, sobald der Industriehafen II seine bahnseitige Kapazitätsgrenze absehbar erreichen wird.

Die Planung für den RegioPort war stets auf die Zukunft ausgerichtet. Für das Jahr 2030 wurde für den Hafenstandort Minden vom Unternehmen Planco Consulting ein Containeraufkommen von 121.00 TEU (Twenty-Foot Equivalent Unit = ein 20-Fuß-Standardcontainer) prognostiziert. Es wurde aufgrund der Auslastung des Industriehafens von jährlichen Wachstumsraten um die 4 Prozent ausgegangen. Unter der Annahme, dass der RegioPort als Hinterland-Hub der deutschen Seehäfen etabliert wird, ist laut der Mindener Hafen GmbH als Eigentümerin im Jahr 2030 sogar von einem Umschlag von rund 260.000 TEU auszugehen.

Bis einschließlich Juni 2020 wurde ein Maximalpfad für den Containerumschlag beschritten. Die coronabedingten Umschlagsrückgänge sowie die Rückgänge aufgrund des Auftretens der afrikanischen Schweinepest in Deutschland wirken sich auch im Geschäftsjahr 2023 noch sehr deutlich aus, so der Geschäftsführer der Mindener Hafen GmbH, Joachim Schmidt. Eine Normalisierung - und damit eine Rückkehr auf den ursprünglichen Wachstumspfad des Umschlaggeschäftes - werde frühestens ab dem Geschäftsjahr 2025 erwartet. 

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