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Vortrag im Treffpunkt Johanniskirchhof : Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag


Im täglichen Leben eines Bürgers und Verbrauchers werfen sich viele Fragen auf: Sind mündliche Verträge auch verbindlich? Kann ich von jedem Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten? Darf ich das Obst im Supermarkt probieren, um die Qualität zu testen? Kann ich einen Vertrag auch telefonisch abschließen? - Manchmal glaubt man Bescheid zu wissen und liegt trotzdem nicht richtig. Aus diesem Grund bietet der Treffpunkt Johanniskirchhof am kommenden Dienstag, 7. Februar, einen Vortrag an.

Zum Thema „Rechtsirrtümer im Alltag kosten die Verbraucher oft sehr viel Geld“ informiert Friederike Schulte-Tenkhoff von der Verbraucherzentrale NRW e.V. Sie hat auch Antworten auf allgemein verbreitete Annahmen, wie diese, dass man ja immer innerhalb von 14 Tagen von jedem Vertrag zurücktreten kann oder dass Garantie und Gewährleistung doch dasselbe ist. Ein Irrtum kann mitunter schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Der Vortrag beginnt am 7. Februar um 14 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind erwünscht. Bei Fragen und für die Anmeldung können sich Interessierte gerne von Montag bis Freitag an den Treffpunkt Johanniskirchhof, Johanniskirchhof 4, Minden, unter der Telefonnummer 0571/ 64576484 wenden.

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