Kreis Minden-Lübbecke

Landratswahl 2023: Wichtige Informationen zur Stichwahl


Was ist ein Wahlschein?
Ein Wahlschein ist eine amtliche Bescheinigung, die nur auf Antrag ausgestellt wird. Er ist nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung, die jede und jeder Wahlberechtigte automatisch erhalten hat.

Der Wahlschein ist Voraussetzung für die Briefwahl und liegt den Briefwahlunterlagen bei. Außerdem kann damit im Wahlraum des jeweiligen Wahlbüros - das befindet sich in Minden im Gebäude der Techniker-Krankenkasse, Lindenstraße 36 - gewählt werden. 

Wer dagegen am Sonntag ganz „normal“ in seinem Wahllokal wählen möchte und keinen Briefwahlantrag gestellt hat, bekommt keinen Wahlschein und braucht ihn auch nicht. 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Wahlschein auch für die Stichwahl beantragt habe?
Die Wahlbüros in den Städten und Gemeinden können den jeweiligen Wahlberechtigten Auskunft darüber geben, ob ein Wahlschein beantragt wurde. Dies ist auch telefonisch möglich. Ein Anruf genügt.
Das  Wahlbüro der Stadt Minden,  Telefon +49 571 89-287, E-Mail briefwahl@minden.de, steht für alle Anfragen zu Verfügung. 

Ich möchte noch einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen.
Wahlberechtigte können noch bis Freitag, 27. Januar 2023, 18 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Aufgrund der Postlaufzeit sollte in diesem Fall der Wahlschein dann aber im Wahlbüro der Stadt oder Gemeinde abgeholt werden. Dort kann auch gleich die Stimme abgegeben werden. Nähere Informationen erteilen auch die Wahlbüros in den Rathäusern. 

Ich habe einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt, aber noch keinen erhalten.
Wurde bereits ein Wahlschein beantragt, ist aber bisher nicht angekommen, so kann bis Samstag, 28. Januar, 2023, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Dieser ist bis 12 Uhr am Samstag beim Wahlbüro, Lindenstraße 36, Minden, abzuholen. Dort kann, wie erwähnt, auch gleich die Stimme abgegeben werden. Nähere Informationen dazu können die Wahlbüros in den Rathäusern geben. 

Ich habe einen Wahlschein und möchte nun doch im Wahllokal wählen.
Dies ist möglich. Wahlberechtigte können mit dem Wahlschein am Sonntag im Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Dazu sind zwingend der Wahlschein und ein geeignetes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch bis Sonntag, 29. Januar 2023, 16 Uhr, am Rathaus der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, eingeworfen werden. 

Ich möchte an der Stichwahl teilnehmen und im Wahllokal wählen, habe aber meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr.
Wählerinnen und Wähler können im Wahllokal auch mit einem geeigneten Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist dazu nicht erforderlich. 

Grundsätzlich gilt:
Wer jetzt noch Briefwahl beantragen möchte oder schon einen Wahlschein hat und seine Stimme abgeben möchte, sollte sich nach Möglichkeit auf den Weg zum Wahlbüro machen. Denn Stimmen, die, zum Beispiel wegen verzögerter Postzustellung, nicht rechtzeitig vor Sonntag im Rathaus ankommen, werden nicht gezählt.

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