Bereich Verkehr 

Stellplätze mit E-Ladesäule künftig gebührenpflichtig


Bisher war das Parken auf speziell gekennzeichneten Flächen für vier Stunden – mit dem Herauslegen der gestellten Parkscheibe – kostenfrei. In der Zeit von 19 bis 9 Uhr kann auch künftig weiter ohne Parkschein geparkt und das Fahrzeug geladen werden. 

Wie Ende Mai im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr von der Verwaltung berichtet wurde, wird die Beschilderung der öffentlichen Parkplätze für Elektrofahrzeuge demnächst geändert. Die Änderung betrifft die Stellplätze am Weserglacis, Simeonsplatz, Martinikirchhof und Großen Domhof. Geparkt werden darf nach der Neubeschilderung dann nur noch während des Ladevorgangs und mit gültigem Parkschein. Des Weiteren wird die zeitliche Beschränkung von vier Stunden aufgehoben.

Die maximale Park- beziehungsweise Ladedauer richtet sich zukünftig nach der am Parkscheinautomaten vorgeschriebenen Parkzeit, so die Stadtverwaltung. Am Weserglacis und am Simeonsplatz sind das maximal 180 Minuten, am Martinikirchhof maximal 120 Minuten und am Großen Domhof maximal 60 Minuten.

Für die Anpassung der Beschilderung gebe es, so der Leiter des Bereiches Verkehr, Gunnar Kelb, mehrere Gründe. So sollen zukünftig noch mehr E-Fahrzeuge die Möglichkeit zum Laden bekommen. Bisher seien diese Stellplätze für das Laden oftmals durch Autos blockiert worden, die die Ladesäule gar nicht nutzten. Ab sofort sollen daher alle Pkw-Nutzende gleichbehandelt werden und für innenstadtnahe Stellplätze Parkgebühren zahlen, so Kelb weiter. Beides werde nun durch die neue Beschilderung anders geregelt.

Auch andere Städte – wie zum Beispiel Bückeburg in Niedersachsen – sind dazu übergangenen, Stellplätze für Elektrofahrzeuge allgemein oder auch nur zum Laden nicht mehr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses sei vor Jahren bei der Einführung in vielen Kommunen als „Anreiz“ gedacht gewesen, Haltern von E-Fahrzeugen besondere Vorteile einzuräumen, begründet die Stadt Minden ihre Entscheidung. Aufgrund der ständig wachsenden Zahl von Elektrofahrzeugen sowie des weiter wachsenden Parkdrucks werde diese Änderung „als sehr sinnvoll und förderlich gesehen“. Und sie soll die oftmals nicht regulären Belegungen dieser Parkflächen reduzieren.

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