Jugendarbeit und Jugendschutz

Absturz? - Nein danke! - Jugendschutzkontrollen am Himmelfahrtstag im Kreis


Alle Jahre wieder ziehen am Himmelfahrtstag traditionsgemäß viele Ausflugsgruppen durch die Gegend, und es wird im Zuge dessen verstärkt auch Alkohol konsumiert. Auch für viele Jugendliche ist der sogenannte „Vatertag“ ein Tag des Feierns. „Oftmals kommt es hierbei aber auch zu Alkoholmissbrauch durch Minderjährige“, weiß der Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz der Stadt Minden. 

Der gesellschaftlich akzeptierte Konsum von Alkohol werde häufig als Stimmungsaufheller verstanden. Alkohol gelte als Genussmittel, das Hemmungen abbaue und die Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft steigere. Dieses sei vor allem für zurückhaltende Jugendliche attraktiv. „Die Menge ist entscheidend. Der vermeintliche Spaßmacher kann schnell zu einer Spaßbremse werden. Bei einem beträchtlichen Verzehr werden das Sprach- sowie Urteilsvermögen, die Koordination und das Gedächtnis beeinträchtigt. Neben die individuellen Auswirkungen steigert Alkohol gesamtgesellschaftlich das Gewaltpotential. Eine erhöhte Risikobereitschaft, die Verminderung der Impulskontrolle sowie eine leichte Provozierbarkeit begünstigen verbale und körperliche Auseinandersetzungen“, so die Stadt Minden. 

Zudem werde immer wieder unterschätzt, dass der Konsum von Alkohol vor allem im Jugendalter weitere verheerende Auswirkungen haben kann. Das Jugendalter sei eine Entwicklungsphase, die vor allem mit neuronalen Veränderungen verbunden ist. Viele Studien belegten, dass der Konsum von Alkohol in dieser Lebensphase mit Gesundheitsrisiken, wie zum Beispiel Einschränkungen in der Lern- und Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsfähigkeit verbunden sein kann. Hierdurch könne es zu langfristigen Folgen in allen Lebensbereiche (Gesundheit, Schule und Beruf) kommen. 

Mit dem Ziel aufzuklären, zu warnen, zu kontrollieren und gegebenenfalls auch einzuschreiten, damit Minderjährige sich nicht mit einem schädlichen Vollrausch den Feiertag verderben, werden Kräfte der Jugendämter, der Polizei und der Ordnungsbehörden im Kreis Minden-Lübbecke am Donnerstag, 18. Mai, an Schwerpunktorten präventive Kontrollen durchführen. 

Weitere Informationen
Die Abgabe von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist verboten. Andere alkoholische Getränke (Bier, Sekt, Wein etc.) dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Insbesondere bei dieser Personengruppe sollte bedacht werden, dass sie wenig Erfahrung mit dem Konsum von Alkohol haben und dessen Wirkung oftmals unterschätzen. Hier geht es den verantwortlichen Personen im Rahmen des Jugendschutzes vor allem um einen verantwortungsvollen Umgang der jungen Menschen mit Alkoholika nicht um den absoluten Verzicht.

Vor allem Eltern oder Erziehungsberechtigte spielten hier eine wichtige Rolle und sind aufgrund ihres Erziehungsauftrages aufgerufen, ihren Kindern und Jugendlichen keinen Alkohol zugänglich zu machen, so der Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz. Sie sollten darauf achten, dass dieses auch nicht durch Dritte passiert. Verkaufsstellen müssten konsequent auf das Alter der Käufer*innen achten und sich bei der Abgabe von Alkoholika an das Jugendschutzgesetz halten. Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen können durch das Ordnungsamt empfindliche Geldbußen verhängt werden.

Bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz stehen die jeweils zuständigen Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke sowie der Städte Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen gerne beratend zur Seite. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen finden Bürger*innen auf den Internetseiten des Kreises und der Städte.

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