Stadtplanung

Städtebauförderung: Was aktuell in Minden läuft


Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft: Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Das nimmt die Stadt Minden zum Anlass, sich erneut am „Tag der Städtebauförderung“ zu beteiligen. Dieser findet am 13. Mai deutschlandweit statt. Der „Tag der Städtebauförderung“ ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Die Bereiche Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und die Städtischen Betriebe Minden laden an diesem Tag, ab 10 Uhr alle interessierten Bürger*innen ein, den Infostand unter den Rathausarkaden (Markt 1) zu besuchen. Themenschwerpunkte sind unter anderem die Umgestaltung des Glacis, die Neugestaltung der Weserpromenade, der „Verfügungsfonds Anmietung“ als Baustein des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes NRW sowie die Planung zum Aufzug Martinitreppe. Auch wird es Einblicke in die Entwicklung des Rechten Weserufers geben. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen, sich zu informieren und an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitzuwirken.

Zusätzlich zu dem Stand unter den Rathausarkaden wird es eine Führung durch das Fischerglacis geben. Hierbei werden Interessierte über den aktuellen Stand der im Winter begonnenen Maßnahmen und die künftigen Entwicklungsziele informiert. Es können auch Fragen gestellt werden. Die Führung beginnt um 11 Uhr. Treffpunkt ist der Infostand unter den Rathausarkaden.

Informationen zu den vorgestellten Projekten:
1.       Das Fischerglacis und seine künftige Entwicklung
Die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes Glacis wurde 2020 vom Rat der Stadt Minden beschlossen. Nachdem es eine gesicherte Förderung für die ersten beiden Abschnitte der Glacis-Entwicklung gibt, läuft die Planung der einzelnen Bereiche. Das Fischerglacis bildet den Auftakt. Am Stand unter den Rathausarkaden gibt es hierzu detaillierte Informationen. 

2.       Neugestaltung Weserpromenade – vom Wettbewerb zur weiteren Planung
ie Vorplanung zur Neugestaltung der Weserpromenade wurde erarbeitet und am 26. April 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorgestellt. Jetzt steht im nächsten Schritt die Erarbeitung und Detaillierung der Entwurfsplanung an. Ziele der Neugestaltung der Weserpromenade sind unter anderem die Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Schaffung einer urbanen Promenade für Fußgänger*innen und den Radverkehr. 

3.       Verfügungsfonds Anmietung des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren
Mit dem Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren des Landes NRW fördert die Stadt Minden die Ansiedlung neuer Geschäfte in innerstädtischen Leerständen. Mithilfe dieser Landesfördermittel kann die Miete für zukünftige Ladenbesitzer zeitlich begrenzt gesenkt werden, was Anreize zur Eröffnung neuer Geschäfte setzt. Das Programm läuft noch bis einschließlich Dezember dieses Jahres und hat in Minden bereits zu neun Neueröffnungen in Leerständen geführt. 

4.       Aufzug Martinitreppe
Um das Ziel der Barrierefreiheit für die Innenstadt Minden zu erreichen, wird am Baustein Aufzug Martinitreppe gearbeitet. Er soll künftig die Verbindung zwischen der Oberen Altstadt und der Fußgängerzone herstellen. Am Stand unter den Rathausarkaden wird die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 26. April beschlossene Vorplanung vorgestellt. 

5.       Rechtes Weserufer – Rahmenplan auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes
Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs liegt seit einigen Jahren brach. Die Stadt Minden strebt eine Revitalisierung dieser Flächen an, die einer Nutzung für höherwertiges Gewerbe zugeführt werden sollen. Die Planungsgrundlage hierfür bildet ein Rahmenplan, in dem die Anordnung und Gebäudeformen, Verkehrsflächen und Grünstrukturen dargestellt sind. Aufgrund der Eintragung in das Altlastenkataster ist eine umfangreiche Bodensanierung nötig. Auch diese hat Einfluss auf die Planung, weil spätere Bodeneingriffe mit hohen Kosten einhergehen. 

Hintergrundinformationen zur Städtebauförderung
Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft – die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt sie seit 1971 unsere Städte und Gemeinden, nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen. 

Immer wieder neue und sich ändernde Herausforderungen wirken sich auf das Zusammenleben in Stadt und Land aus. Dazu zählen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel, Strukturveränderungen bei Handel und Gewerbe, die Erneuerung der kommunalen Infrastruktur, aber auch die Erhaltung der städtebaulichen Identität und die soziale Integration sowie die Corona-Pandemie. Hier setzt die Städtebauförderung an und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser und weiterer städtebaulicher Aufgaben. Die Kommunen erhalten dafür Finanzhilfen von Bund und Ländern, die sie um eigene Haushaltsmittel ergänzen. Mit in der Regel je einem Drittel beteiligen sich Bund, Land und Kommune an der Städtebauförderung. 

Der Tag der Städtebauförderung zeigt, wie die Programme der Städtebauförderung wirken, und mit welch großem Engagement in den Kommunen gearbeitet wird.

Die seit 2020 bestehenden Bund-Länder-Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sprechen die aktuellen Problemlagen gezielt an und berücksichtigen auch wesentliche Querschnittsaufgaben. 

So sind Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, Voraussetzung für eine Förderung. Weitere Schwerpunkte sind die Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Stärkung von Stadt-Umland-Beziehungen sowie die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements. Auch in 2022 stellt der Bund 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit. 

Zahlen, Daten, Fakten

• 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich 7 Euro private oder

öffentliche Bauinvestitionen.

• Mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 wurde der Grundstein für die

Städtebauförderung in Deutschland gelegt.

• Mehr als 11.600 Gesamtmaßnahmen wurden bisher durch die Städtebauförderung gefördert.

• Fast 4000 Kommunen erhielten oder erhalten Städtebauförderung.

• Allein der Bund hat seit 1971 ca. 20,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

• Von 20,8 Milliarden Euro Bundesförderung flossen seit 1971 rund 11,1 Milliarden Euro

in die alten Länder und seit 1990 rund 9,7 Milliarden Euro in die neuen Länder.

• 790 Millionen Euro Bundesförderung stehen im Jahr 2022 zur Verfügung.

• Mit in der Regel je 1/3 beteiligen sich Bund, Land und Kommune an der Städtebauförderung.

• 47 % der Städtebauförderung fließen in ländliche und 53 % in städtische Räume.

• Seit 2015 findet der bundesweite Tag der Städtebauförderung statt.

 

Städtebauförderung in Deutschland
Seit 1971 ist die Städtebauförderung ein wesentliches innen- und kommunalpolitisches Instrument und eine wichtige Finanzierungsgrundlage der städtischen Erneuerung. Bund, Länder und Kommunen messen der Städtebauförderung große kulturelle, wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung bei und finanzieren sie in partnerschaftlicher Verantwortung. Dabei wird die Städtebauförderung von einem breiten politischen und fachlichen Konsens getragen. Unter dem Dach der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist die Städtebauförderung seit 2007 eines der zentralen Instrumente bei der Umsetzung der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt. Der anhaltende Erfolg der Städtebauförderung als eigenständiges Förderinstrument gründet sich auf fünf Kernmerkmale: Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen, integrierte Planungen von Gesamtmaßnahmen, flexible Anpassung an Bedarfe, Beteiligung der Stadtgesellschaft und fortwährende Bewertung und Weiterentwicklung der Städtebauförderung. 

Kooperativ – Gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen
Bund und Länder einigen sich auf inhaltliche Schwerpunkte, die Verteilung, den Einsatz und die Abrechnung der Städtebauförderung. Die konkrete Umsetzung obliegt den Ländern. Diese leiten die Fördermittel an die Städte und Gemeinden weiter. Grundlage dafür sind länderspezifische stadtentwicklungspolitische Vorstellungen, strategische Förderansätze und landestypische Erfordernisse. Die Planungshoheit liegt wiederum bei den Städten und Gemeinden. Sie bereiten die städtebaulichen Maßnahmen vor, bewerben sich bei den Ländern um die Förderung und setzen die Maßnahmen um. 

Ganzheitlich – Integrierte Planung und Umsetzung mit Gebietsbezug
Im Gegensatz zu anderen Förderinstrumenten unterstützt die Städtebauförderung keine Einzelvorhaben, sondern sogenannte Gesamtmaßnahmen. Städte und Gemeinden bestimmen dafür ein Fördergebiet und erarbeiten ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Darin setzt sich die Stadt zukunftsgewandte, von einem breiten Akteursfeld getragene Entwicklungsziele, die den spezifischen Bedarfen vor Ort entsprechen und alle relevanten Bereiche der Stadtentwicklung einbeziehen. Durch den Gebietsbezug werden die geförderten Stadtteile, Stadt- und Ortskerne gezielt unterstützt. 

Flexibel – Bedarfsorientierte Maßnahmen
Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz geht die Rolle der Städtebauförderung über Investitionen in städtische Infrastruktur hinaus. Gleichwertige Lebensverhältnisse trotz unterschiedlicher Ausgangsbedingungen in den Kommunen sind ihr Ziel. Deshalb greift die Städtebauförderung die vielfältigen Herausforderungen auf, die sich in Bezug auf eine sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung in unterschiedlichen regionalen Kontexten stellen. So ermöglicht sie den Einsatz der Fördermittel für bedarfsorientierte Maßnahmen. 

Partizipativ – Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft
Vor Ort arbeiten Akteurinnen und Akteure aus Stadtgesellschaft, Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung sowie aus vielen weiteren Bereichen an den lokalen Entwicklungsprozessen und Einzelvorhaben mit. Städtebauförderung wirkt somit sowohl als Wirtschaftsmotor als auch identitätsstiftend für die Bevölkerung. Sie regt dabei auch ein demokratisches Miteinander im Quartier an und kann zu einer sozialen Stabilisierung beitragen. Durch den Austausch von praktischen Erfahrungen, Kommunikation und Wissenstransfer erhält die Städtebauförderung immer wieder neue Erkenntnisse und Impulse. 

Lernend – Monitoring und Evaluierung für Weiterentwicklung
Evaluierungen leisten wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung und deren Umsetzung vor Ort. Ein strategisches Instrument ist dabei ein Monitoring der Programmgebiete. Dafür werden Daten erhoben, die darstellen, was mit Mitteln der Städtebauförderung für den Stadtraum und das Quartier erreicht wurde. In Forschungsprojekten werden zudem wissenschaftliche Grundlagen für eine stetige Weiterentwicklung der Städtebauförderung erarbeitet. Bundestransferstellen unterstützen Kommunikation und Wissenstransfer. 

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