In den vergangenen Tagen sind im Zentralbereich Finanzen Gewerbesteuerherabsetzungen beziehungsweise Vorankündigungen auf Gewerbesteuerherabsetzungen eingegangen, die aktuell - mit Blick auf das Haushaltsjahr 2024 - zu einem Gewerbesteuerrückgang von rund 18 Millionen Euro führen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes für den Haushaltsentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 erhöhen sich damit die jährlichen Fehlbeträge – vor einer Konsolidierung – auf durchschnittlich mindestens 55 Millionen Euro pro Jahr.
Nach der geltenden Rechtslage hat die Stadt Minden damit ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept nach § 76 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen aufzustellen und die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen. Inwieweit das in der Verbändeanhörung befindliche 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF = Neues Kommunales Finanzmanagement) die formalen Voraussetzungen für eine HSK-Pflicht (HSK = Haushaltssicherungskonzept) noch verändern wird, bleibe abzuwarten.
Die Verwaltung war bislang davon ausgegangen, dass ein freiwilliges Konsolidierungsprogramm zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren ausreichen wird. Die jetzt bekanntgewordenen Veränderungen im Gewerbesteueraufkommen werden wesentlich weitergehende Eingriffe in die städtischen Finanzen erfordern, so der Beigeordnete für Finanzen und Gebäudewirtschaft, Norbert Kresse.
Der Verwaltungsvorstand werde sich daher noch in dieser Woche auf die jetzt notwendigen Schritte verständigen und in der kommenden Woche das Gespräch mit dem Ältestenrat suchen. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind am Dienstagnachmittag per E-Mail informiert worden.