Pressestelle

Haushalt der Stadt erneut nur mit Griff in die Rücklage ausgeglichen


593 Seiten hat der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 und das freiwillige Haushaltssicherungskonzept nochmal 143. Diese beiden „Schwergewichte“ wurden zusammen mit dem Stellenplan am Donnerstag, 5. Dezember, den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung vorlegt. 352,3 Millionen Euro stehen danach auf der Ausgabenseite und rund 328,8 Millionen Euro auf der Einnahmenseite. Das bedeutet einen Fehlbedarf von 21,2 Millionen Euro, der über einen Griff in die vorhandene Rücklage wiederum zu einem Ausgleich führt.

Mit diesem „dicken Paket“ gehen die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder nun in ihre Beratungen. Auch die Fachausschüsse werden sich in den kommenden Wochen damit beschäftigen. Der Haushalt, das freiwillige Haushaltssicherungskonzept und der Stellenplan sollen am 6. Februar 2025 im Rat beschlossen werden.

Das Defizit für den Haushalt des kommenden Jahres sei geringer als ursprünglich befürchtet ausgefallen, weil es unter anderem mehr Gewerbesteuervorauszahlungen (+ 4,5 Millionen Euro) gibt als geplant und das Land Nordrhein-Westfalen 13,9 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen zahlt – ein einmaliger Effekt, der aus den deutlich zurückgegangenen Gewerbesteuereinnahmen dieses Jahres resultiere, wie der Beigeordnete für Finanzen und Gebäudewirtschaft, Stadtkämmerer Norbert Kresse, im Rat erläutert. Verbesserungen gab es auch beim Zinsaufwand (+ 2,2 Millionen Euro) und beim Belastungsausgleich für die Jugendhilfe (+ rund 500.000 Euro). Dennoch sorgen auch diese positiven Zahlen in der Verwaltung nicht für größeren Optimismus.

„Die Schwierigkeiten sind die gleichen geblieben – und nicht nur in Minden“, macht Stadtkämmerer Kresse in einem Pressegespräch vor der Ratssitzung deutlich. Den Kommunen fehle seit vielen Jahren – trotz großer Sparanstrengungen - Geld in der Kasse. Die Ursachen: Weniger Gewerbesteuereinnahmen, mehr Aufgaben, mehr notwendige soziale Unterstützung, vor allem für Familien, höhere Personalausgaben, steigende Sozialtransfers (Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe für Behinderte) sowie höhere Finanzbedarfe der Umlagehaushalte (Kreis und Landschaftsverband). In Minden-Lübbecke kommen noch umzulegende massive Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Defizit der Mühlenkreiskliniken (MKK) obendrauf.

„Die vielen Leistungen, die Städte und Gemeinden zu erbringen haben, sind einfach nicht mehr auskömmlich darzustellen“, fasst Bürgermeister Michael Jäcke das Problem zusammen. Und es kommen immer wieder neue Herausforderungen - wie Veränderungen beim Anspruch auf Wohngeld - hinzu. Allein um die Flut von Anträgen seit Anfang 2023 bearbeiten zu können, hat die Stadt 6,5 Stellen mehr schaffen müssen – nur ein Beispiel. Darüber hinaus müssen Städte eine kommunale Wärmeplanung betreiben – zwingend vorgeschrieben. Und auch aus der Neufassung des Brandschutzbedarfsplans des Jahres 2023 resultieren sechs neue Stellen, um die Vorgaben einzuhalten.

Der Einbringung des Entwurfes im Rat sei „ein monatelanger Abstimmungsprozess“ mit den Dienststellen der Verwaltung vorausgegangen, die weitere Sparauflagen der Kämmerei für den Haushalt 2025 zu erfüllen hatten.  Aus dem „tiefen Loch“ – die Stadt geht derzeit von durchschnittlich 26 Millionen Euro jährlich an Fehlbeträgen aus – herauszukommen, sei sehr schwierig und wegen der anhaltenden Krise in Teilen der deutschen Wirtschaft auch vorerst nicht abzusehen, so der Bürgermeister.

Die weitere Krux: Auch der Bund und die Länder hätten nichts mehr zu „verteilen“ und müssten sparen. „Neue Hilfs- und Unterstützungsprogramme für Kommunen sind weiterhin nicht erkennbar“, ergänzt Stadtkämmerer Kresse. Besonders drückt die Stadt Minden die angekündigte, höhere Kreisumlage. Im Jahr 2025, so Kresse, werde Minden 88 Prozent der eigenen Steuereinnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer an den Kreis weitergeben müssen – in Summe sind das 85 Millionen Euro. 2028 werden es voraussichtlich 100 Prozent sein. Da lag es nahe, dass die Kämmerer bei der jüngsten „Anhörung“ des Kreises protestierten, als ihnen der Landrat die Pläne vorstellte.

Bund und Länder müssten mit den Kommunen endlich ins Gespräch kommen, forderten Bürgermeister Jäcke und Stadtkämmerer Kresse im Pressegespräch. Einige Ratsmitglieder sprachen in der Sitzung am 5. Dezember sogar von „einer Erdrosslung“ der Städte und Gemeinden, die am Ende der Finanzkette stünden. Bund und Länder führten immer neue Gesetze, die mit Aufgaben und mehr Bürokratie verbunden seien, sowie auch höhere Standards ein. Die Umsetzung bleibe den Kommunen überlassen, die meist dafür mehr Personal brauchen, was auch immer schwieriger zu finden sei, so Jäcke.

Minden sei mit der Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2024 „ziemlich gut auf die abzusehende finanzielle Krise in den kommunalen Haushalten vorbereitet gewesen“, streicht der Bürgermeister heraus. Aber nach jetzigem Stand sei die Rücklage, die in „guten Jahren“ angespart werden konnte, wohl Ende 2028 bis Mitte 2029 aufgebraucht. „Und wenn sich die Konjunktur nicht merkbar in den nächsten beiden Jahren erholt, zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir dann ab dem Jahr 2026 keinen Ausgleich mehr in der mittelfristigen Finanzplanung darstellen können“, blickt Jäcke derzeit wenig optimistisch in die Zukunft.

Das bedeute dann, dass Minden – wie schon ganz viele Kommunen in NRW – erneut den Weg in eine verpflichtende Haushaltssicherung unter Aufsicht der Kommunalaufsicht gehen müsste, wie bereits 2011, was in Minden wohl keiner wirklich wolle, so Jäcke weiter. Nach zehn Jahren hatte sich die Stadt von roten Zahlen in vielen Haushalten, mit Hilfe des Landes und unter großen Sparanstrengungen Ende 2021 „befreit“. Für 2022 konnte der erste ausgeglichene Haushalt seit 1998 aufgestellt werden, das gelang auch 2023. Die „glücklichen Jahre“ hielten leider nicht lange an, bedauert Jäcke. 

Dennoch will die Stadt bei den geplanten Investitionen – 34,8 Millionen Euro für 2025 insgesamt - keine Abstriche machen. So sollen Schulen erweitert beziehungsweise saniert werden, wie z.B. die „Grundschule an der Bastau“ (Am Piwittskamp), die Sekundarschule Am Wiehen, die Grundschule Bierpohlschule, die Kuhlenkampschule, das Besselgymnasium und das Herder-Gymnasium. An der Grundschule am Wiehen soll ein neuer Parkplatz gebaut und ein Kunstrasenplatz geschaffen werden. Für die Grundschule in Kutenhausen ist eine neue Sporthalle in Planung. Der Sportpark an der Zähringer Allee erhält einen neuen Fitnessparcours und ein Kleinspielfeld.

Es gibt 2025 auch Investitionen in Grundstücke für Feuerwehrgerätehäuser, für eine neue Rettungswache und neue Feuerwehrfahrzeuge (aus dem Brandschutzbedarfsplan). Weitere Schulsportplätze sollen ertüchtigt werden, die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule soll ein Multifunktionsfeld erhalten. Zudem werden weitere Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern installiert. Die Verkehrsüberwachung erhält eine weitere semistationäre Anlage und ein Lasermesssystem. Viel Geld fließt auch in den Ausbau von Straßen und die Sanierung von Brücken. So müssen unter anderem für das Fort C zwei neue Holzbrücken gebaut werden.

Bei den konsumtiven Ausgaben – also laufenden Posten – gibt es unter anderem Mehrausgaben für die erzieherischen Hilfen, für die Kindertagesbetreuung (hier Betriebskostenzuschüsse), für die OWL IT, in der Bauunterhaltung, bei der Musikschule (Betriebskostenzuschuss) bei den bei den Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und beim ÖPNV (Verlustabdeckung). Weniger Einnahmen gibt es zum Beispiel bei den Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag. Mehr Einnahmen generiert die Stadt Minden durch eine Erhöhung von Gebühren und Entgelten – wie beim Abwasser, beim Müll, bei Verwaltungsgebühren oder auch für Theatertickets. Erhöht wurden auch die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer.

Der Entwurf des Stellenplanes weist 22 Mehrstellen aus, (6 Beamte, 15 tariflich Beschäftigte und 1 Auszubildende/r). Knapp 11 Stellen der 21 Mehrstellen seien schon in der Finanzplanung für 2024 enthalten gewesen, berichtet Kresse. Mehr Personal brauche die Stadt Minden unter anderem für die Bearbeitung des Wohngeldes, zur Erfüllung des Brandschutzbedarfsplanes, zur Personalgewinnung und –bindung oder auch Unterstützung in der IT für Digitalisierungsmaßnahmen der Dienststellen.