Mit der Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) zum 1. September 2026 können Bauanträge in Nordrhein-Westfalen - und damit auch bei der Stadt Minden - ausschließlich in digitaler Form über das Bauportal.NRW eingereicht werden. Darauf hatte die Stadt Minden bereits in einer Pressemitteilung Ende Juni hingewiesen.
Papiergebundene Bauanträge, die ab diesem Zeitpunkt bei der Stadt eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden, so der Bereich Bauordnung. Sie werden unbearbeitet an die Bauherrin beziehungsweise den Bauherrn zurückgesandt. Die Stadt Minden bittet daher alle Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und ihre Anträge ausschließlich digital einzureichen.
Für die digitale Bauantragstellung über das Bauportal.NRW benötigen Antragsteller*innen eine BundID oder ein ELSTER-Unternehmenskonto. „Mit der digitalen Antragstellung wird das Genehmigungsverfahren einfacher, transparenter und effizienter gestaltet. Ziel ist eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Antragstellenden, Planenden und Bauaufsichtsbehörde sowie die Reduzierung des papiergebundenen Verwaltungsaufwands“, streicht der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, heraus.
Die digitale Verfahrensführung bietet zahlreiche Vorteile:
* Vereinfachte Kommunikation zwischen allen Beteiligten
* Wegfall umfangreicher Papierunterlagen
* Digitale Nachreichung von Dokumenten
* Zentrale und nachvollziehbare Projektakte
* Medienbruchfreie Bearbeitung im gesamten Verfahren
* Verbesserte Transparenz über den Bearbeitungsstand
Die Stadt Minden hatte bereits zum 1. Juli die digitale Antragstellung und die digitale Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Mit der landesweiten gesetzlichen Umstellung wird dieser digitale Verfahrensweg nun verbindlich. Die weitere Kommunikation im Verfahren erfolgt anschließend über die digitale Projektplattform Dalux.
Welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind und welche Anforderungen an Bauvorlagen gelten, können Bauherr*innen den Informationen im Bauportal.NRW entnehmen. Auch auf der Internetseite der Stadt Minden gibt es hilfreiche Informationen wie Vorlagen für die Dokumentenbezeichnung und eine Kurzanleitung zum Herunterladen.
Aktueller Hinweis zur Erreichbarkeit des Bauportals.NRW
Aufgrund einer technischen Umstellung ist das Bauportal.NRW in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 4. September 2026 voraussichtlich nicht erreichbar. Während dieses Zeitraums können keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt daher, erforderliche Anträge entweder vor Beginn der Umstellungsarbeiten oder nach Wiederherstellung der Erreichbarkeit des Bauportals einzureichen.