27 Verwarnungen in rund einer Stunde – das war die Bilanz einer größer angelegten Kontroll-Aktion der Kreispolizeibehörde und der städtischen Ordnungsbehörde am vergangenen Mittwoch (30. Juli) in der Mindener Innenstadt. 15 E-Roller-Fahrer*innen und 17 Radfahrer*innen gingen den Einsatzkräften „ins Netz“. 15 beziehungsweise 25 Euro an Verwarngeld mussten – je nach Verstoß - gezahlt werden. An der Aktion waren vier Polizeibeamte vom Bezirksdienst und drei Mitarbeitende der Ordnungsbehörde beteiligt.
Die gezielten Kontrollen sollen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, kündigten die Kreispolizeibehörde und die Stadt Minden an. Einsatzleiter Meik Redeker werte die Aktion als Erfolg. Bereits im November 2024 gab es eine größer angelegte Aktion mit 23 Verstößen. Die Aufklärung stand erneut im Mittelpunkt der Kontrollen. Doch auch Unwissenheit schützte nicht vor Strafe - gestern nicht und auch sonst. Denn im Rahmen der zwei Mal pro Woche gemeinsamen Streifgänge der Ordnungspartnerschaft werden regelmäßig in der Fußgängerzone fahrende E-Roller (engl. Scooter) und auch Radfahrende „auf frischer Tat ertappt“.
„Die meisten Mindener wissen, dass sie zwischen 10.30 und 18.30 Uhr nicht in der Fußgängerzone Rad fahren dürfen“, so Redeker. Viele stiegen dann auch sofort ab, wenn sie die blau Uniformierten erblickten. Doch auch das schützte sie nicht vor einer Verwarnung. Zwei Touristen hatten wohl Schilder gesehen, dass sie fahren dürfen, aber übersehen, dass dieses zeitlich begrenzt ist. Anders sah das bei den angehaltenen Scooter-Fahrer*innen aus, die mehrheitlich gestanden, die Regeln nicht genau zu kennen. Denn sie dürfen in der Fußgängerzone mit einem Elektrokleinstkraftfahrzeug (EKF) gar nicht fahren – weder tagsüber noch nachts. Schieben ist hier angesagt.
Als Elektrokleinstfahrzeug gelten in der Bundesrepublik Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h, die selbstbalancierend gefahren werden und keinen Sitz haben, über eine Lenk- oder Haltestange verfügen und nicht mehr als 55 Kilogramm wiegen. Dazu gehören neben E-Rollern auch Segways. „E-Boards sind Sportgeräte“, erklärt ein Polizeibeamter beim Gang durch die Innenstadt, als ein Skateboardfahrer die Opferstraße herunterbrettert und auf der Obermarktstraße elegant vom Board hüpft und dieses in die Hand nimmt. Aber auch er erhält – ob der rasanten Fahrt - einen mahnenden Blick.
Die meisten kontrollierten Bürger*innen reagieren am Mittwoch mit Einsicht und zahlten auch anstandslos. Meik Redeker und seine Kolleginnen und Kollegen erklärten in allen Fällen immer freundlich, dass es vor allem um die Sicherheit der Fußgänger*innen in der Fußgängerzone geht, die beim Bummeln keine schnell fahrenden E-Fahrzeuge und Räder in der Innenstadt erwarten. Nicht selten gibt es Zusammenstöße und Fast-Unfälle. Wild und rücksichtslos fahrende E-Scooter waren auch schon Gegenstand von politischen Diskussionen in Fachausschüssen.
Die regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft sollen aufklären und „erzieherisch“ wirken. „Wir wollen auch, dass sich die Verwarnungen bei Nutzer*innen von E-Scootern herumsprechen“, so Redeker. Aber nicht nur das Fahren in der Fußgängerzone ist ein Problem. Verbotenes Fahren auf dem Gehweg ist oft die Regel und nicht die Ausnahme. Erwischt wurde bei der Kontrolle am Mittwoch auch eine E-Roller-Fahrerin, die in falscher Richtung auf dem Radweg fuhr. Zu zweit darf ein Roller auch nicht genutzt werden.
In Minden sind Einbahnstraßen in der entgegengesetzten Richtung nur für Radfahrer*innen freigegeben, entsprechende Schilder weisen darauf hin. „Für Rollerfahrer*innen gilt diese Ausnahme nicht, weil keine entsprechenden Schilder aufgestellt sind“, wissen die Polizeibeamten. Auch das ist oft nicht bekannt. E-Roller müssen den Radweg nutzen, wenn es einen gibt, sonst nutzen sie die Fahrbahn – und nicht den Gehweg.
E-Roller dürfen von Jugendlichen ab 14 Jahren gefahren werden. Scooter müssen zugelassen sein (Betriebserlaubnis) und ein amtliches Kennzeichen haben. Kritisch betrachtet wird vielerorts, warum man für die Nutzung eines E-Scooters keine Prüfbescheinigung, wie beim Fahren eines Mofas (ab 15 Jahren, maximal 25 km/h) braucht. Aber das war bei der Kontroll-Aktion nur ein „Randthema“, wie auch eine oft diskutierte Helmpflicht für Scooter- und Pedelec-Fahrer*innen.
Der fließende Verkehr – dazu gehören neben Kraftfahrzeugen auch Fahrräder und eben E-Scooter – darf nur von der Polizei kontrolliert werden. Und meist gibt es bei den Kontrollen „Randgeschichten“, wie die Überprüfung von Personalien und Aufenthaltstiteln. Auch werden die Frauen und Männer in blauer Uniform häufig von Bürger*innen angesprochen, die einen Rat brauchen, nach dem Weg fragen oder etwas Verdächtiges beobachtet haben. Dieses Mal fragte ein Bürger nach einem Taxistand, ein anderer brauchte eine Auskunft über die Nutzung von Drohnen und eine Frau schilderte einen aus ihrer Sicht ungerechten Knöllchenfall.
Weitere Informationen
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" nicht für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden. Dieses Zusatzzeichen wurde in Minden bislang nicht verwendet.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Besteht eine Helmpflicht?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt eine Helmpflicht nur für Krafträder und offene mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h vor. E-Scooter dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) maximal 20 km/h schnell sein und fallen somit nicht unter diese Regelung. Es gibt keine spezifische Helmpflicht für E-Scooter. Das Tragen eines Helms wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, da schwere Kopfverletzungen auch bei Zusammenstößen oder Stürzen mit niedriger Geschwindigkeit möglich sind.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder es zu einem Unfall gekommen ist.
Wichtig zu wissen: Für Fahrer*innen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
Braucht man eine Versicherung?
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten. In anderen Ländern gibt es andere Regeln, in manchen europäischen Hauptstädten sind E-Roller ganz verboten worden.
Bußgelder bei E-Scooter-Regelverstößen
Beispiele: Bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 Euro; Fahren auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone: 15 bis 30 Euro; Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro; Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro; Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro; Elektronische Geräte (z.B. Handy) rechtswidrig benutzt: 100 Euro, 1 Punkt.