Nur noch gut eine Woche Zeit bleibt bis zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfahlen am 14. September. Der Countdown läuft – auch für die Beteiligten bei der Stadtverwaltung. 53 Wahllokale, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, werden im Stadtgebiet eingerichtet und 35 Briefwahlvorstände in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule gebildet. Rund 750 Wahlhelfer*innen sind am Wahlsonntag im Einsatz.
In Minden werden rund 63.000 Menschen für die Kommunalwahl wahlberechtigt sein. Das sind alle Personen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger*in sind und ihren Hauptwohnsitz mindestens seit dem 29. August 2025 in der Weserstadt haben. Gewählt werden in Minden und im gesamten Kreis Minden-Lübbecke der Kreistag, die/der Bürgermeister*in und der Rat. Es gibt also drei unterschiedlich farbige Stimmzettel. „Gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt mit und gehen Sie wählen“, ruft die Erste Beigeordnete und Wahlleiterin Daniela Giannone zur Wahl auf.
Die Wahlbenachrichtigungen sind ab der ersten Augustwoche verschickt worden. Schon jetzt deutet sich an, dass die Zahl der Briefwähler*innen hoch sein wird. „Mit Stand vom 2. September 2025 sind bereits rund 14.200 Anträge gestellt worden“, berichtet Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden. „Alle Mindener*innen, die noch Briefwahl beantragen wollen, haben dafür nicht mehr viel Zeit“, so Wilkening weiter. Denn die Unterlagen müssen nach dem Eingang des Antrags zunächst zusammengestellt und dann versandt werden.
Briefwahlanträge sollten bis spätestens bis Mittwoch, 10. September 2025, beim Team Wahlen vorliegen, da die Unterlagen – trotz zügiger Bearbeitung - sonst möglichweise nicht mehr rechtzeitig bei der Wählerin/dem Wähler ankommen. Wenn es knapp wird, sollte die persönliche Antragstellung im Wahlbüro erfolgen, empfiehlt Wilkening. „Berücksichtigt werden muss nämlich, dass die Post ca. zwei Tage vom Rathaus zur Bürgerin/zum Bürger braucht und dann ja auch wieder fristgerecht bis zum Wahltag, 16 Uhr, bei der Verwaltung eingegangen sein muss“, so der Projektleiter.
Wer noch per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann auf folgenden Wegen sowohl für die Wahlen am 14. September 2025 als auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 beantragt werden:
a) online mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
b) online über das Serviceportal der Stadt Minden unter www.minden.de/briefwahl
c) schriftlich - der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann per Post an die Stadt Minden übersandt werden oder in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, eingeworfen werden
d) insbesondere in der Woche vor der Wahl wird empfohlen, die Briefwahl während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich im Wahlbüro, Lindenstraße 36 (4. OG), 32423 Minden, zu beantragen. Dafür ist der Personalausweis vorzulegen. Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragt, benötigt eine Vollmacht.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, möglich.
Das barrierefrei erreichbare Wahlbüro der Stadt Minden befindet sich in der Lindenstraße 36 im 4. OG (Gebäude der Techniker-Krankenkasse). Das Team kann telefonisch unter 0571 89-287 und per Mail wahlbuero@minden.de kontaktiert werden. Persönliche Vorsprachen und eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen dort sind möglich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft seinen roten Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen im Stimmzettelumschlag plus den mit der eidesstattlichen Versicherung unterschriebenen Wahlschein bis Sonntag, 14. September, 16 Uhr, im Briefkasten am Rathaus (Eingang Bürgerhalle, Kleiner Domhof 17) ein.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht erhalten hat, soll sich umgehend im Wahlbüro der Stadt Minden melden, damit gegebenenfalls ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden kann. Spätestens bis Samstag, 13. September 2025, 12 Uhr, muss der Wählende geltend machen, dass er die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, ansonsten kann er am Sonntag auch nicht mehr im Wahllokal wählen, so Ralf Wilkening, der auch das zwölfköpfige Team Wahlen leitet.
Wer am Sonntag persönlich wählen möchte, findet Informationen zu „seinem“ Wahllokal in dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters für Minden, die dann am 28. September 2025 stattfindet.
Fragen rund um das Thema Wahlen und zur Briefwahl beantwortet das Team Wahlen unter den genannten Kontaktdaten. Informationen gibt es auch auf den folgenden Internetseiten:
Wahlen | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus
Kommunalwahlen 2025 | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus
Briefwahl | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus