Noch rund sechs Wochen sind es bis zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfahlen am 14. September. In Minden werden an dem Tag rund 63.000 Menschen wahlberechtigt sein – also Personen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder EU-Bürger*in sind und ihren Hauptwohnsitz in Minden haben. Gewählt werden in Minden und im gesamten Kreis Minden-Lübbecke der Kreistag, die/der Bürgermeister*in und der Rat. Es gibt also drei Stimmzettel. 53 Wahllokale werden im Stadtgebiet eingerichtet. Die Wahlleiterin für die Wahlen in Minden ist die Erste Beigeordnete Daniela Giannone.
„Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der kommenden Woche nach und nach verschickt“, kündigt Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden, an. Ab dem Erhalt der Unterlagen wird es auch möglich sein, Briefwahlunterlagen anzufordern. Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt unter anderem Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahllokal die Stimmabgabe am Wahltag erfolgen muss. Er enthält darüber hinaus auch Informationen zu den Möglichkeiten für eine Briefwahl. Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters für Minden, die dann am 28. September 2025 stattfindet.
Auch die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl des Integrationsrates, die ebenfalls am Sonntag, 14. September 2025, läuft, werden ab der kommender Woche an die Wahlberechtigten versandt. „Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl oder die Wahl des Integrationsrates erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen“, rät Ralf Wilkening.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 25. August bis 29. August im Wahlbüro (Lindenstraße 36, 4. OG) zur Einsichtnahme seiner Person betreffend bereitgehalten. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens 29. August 2025, 12.30 Uhr, Einspruch gegen die Nichteintragung im Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, nicht wählen zu dürfen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann ab dem 4. August 2025 auf folgenden Wegen sowohl für die Wahlen am 14. September 2025 als auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 beantragt werden:
a) online mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
b) online über das Serviceportal der Stadt Minden unter www.minden.de/briefwahl
c) schriftlich - der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann per Post an die Stadt Minden übersandt werden oder in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, eingeworfen werden
d) oder ab dem 11. August auch persönlich im Wahlbüro, Lindenstraße 36 (4. OG), 32423 Minden, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, möglich. Wer für eine andere Person die Briefwahl beantragen möchte, benötigt zwingend eine Vollmacht, so die Stadt Minden.
Das barrierefrei erreichbare Wahlbüro der Stadt Minden befindet sich in der Lindenstraße 36 im 4. OG (Gebäude der Techniker-Krankenkasse) und ist ab kommender Woche telefonisch unter 0571 89-287 und per Mail unter wahlbuero@minden.de erreichbar. Persönliche Vorsprachen und eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen sind jedoch erst ab Montag, 11. August 2025, möglich, weil dann auch alle Stimmzettel vorliegen.
„Die Briefwahlunterlagen werden umgehend nach Eingang bearbeitet und zügig versandt“, so Wilkening, der auch das zwölfköpfige Team Wahlen leitet. Er rechnet mit einer hohen Zahl an Briefwähler*innen. Aufgrund vieler Besonderheiten bei der Kommunalwahl werden 35 Briefwahlvorstände in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule gebildet werden. Die Versendung kann jedoch voraussichtlich erst ab dem 11. August 2025 erfolgen, da die Stimmzettel für die Wahlen der Stadt Minden (Rat, Bürgermeister und Integrationsrat) voraussichtlich erst in der Woche vom 4. bis 8. August 2025 bei der Stadt Minden eintreffen werden.
Fragen rund um das Thema Wahlen und Briefwahl beantwortet das Team Wahlen unter den genannten Kontaktdaten.